Walter Meischberger soll zu Unrecht 600.000 Euro Provision kassiert haben. Doch der Beweis misslang. Fazit: Freispruch. Dieser dürfte nun eine Nachdenkpause der Anklage auslösen.
Die Anklage war von Anfang an mit einem Makel behaftet: Sie warf zwei Managern der Immobiliengesellschaft UBM, einer ehemaligen Tochter des Baukonzerns Porr, Befugnismissbrauch vor. Die beiden Herren, B. und S., hatten im Juni 2005 exakt 600.000 Euro brutto an Walter Meischberger bezahlt. Meischberger war damals Porr-Berater. Das Motiv für diesen Befugnismissbrauch – das blieb die Anklage jedoch schuldig.
Den ursprünglich gehegten Schmiergeldverdacht konnte die Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht beweisen. Also ließ sie ihn fallen. So blieb ein Geldfluss übrig, den die Anklage „rechtsgrundlos“ nannte – ohne aber die Spendierfreudigkeit der Manager erklären zu können. Daher darf es nicht wundern, dass am Ende Freisprüche für Meischberger und das Manager-Duo herauskamen.
Es hatte schon beim Start des sieben Tage umfassenden Untreue-Prozesses so ausgesehen, als ob die Oberstaatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk einfach nicht klein beigeben wollten. Und das obwohl die ursprünglich auch gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser geführte Ermittlung – er stand im Verdacht an der vermuteten Schmiergeldzahlung mitgenascht zu haben – eingestellt werden musste. Die Anklagebehörde konzentrierte sich dann auf Meischberger und die Manager nach dem Motto: Es ist jedenfalls Geld geflossen. Wenn es schon kein Schmiergeld für die Einmietung von Zollbehörden in ein Porr-Gebäude in der Wiener Brehmstraße war – dann sei immer noch der Geldfluss an sich „rechtsgrundlos“ erfolgt. Sprich: ohne Gegenleistung Meischbergers. Allein: Der Beweis misslang.
Im Zweifel für den Angeklagten
Gewiss: Zweifel an der Linie der Angeklagten blieben bis zuletzt – diese Linie lautet: Das Geld sei als Provision für einen Tipp geflossen – für einen Tipp, der der Porr zum Ankauf eines Münchner Hotels verholfen habe. Richter Michael Tolstiuk vom Straflandesgericht am Mittwoch in seiner Urteilsbegründung: „Das Puzzle erweckt ausreichende Zweifel.“ Doch diese Feststellung bezog sich ausdrücklich auch auf die These der Anklage. Somit galt der alt bekannte Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“. Resultat: Freisprüche.
Meischberger, einst FPÖ-Generalsekretär (später auch Grasser-Trauzeuge), sah rein politische Gründe dafür, dass er in dieser Causa sechs Jahre lang verfolgt wurde. Nach der Verhandlung erklärte der 56-Jährige, umringt von einer dichten Traube aus Journalisten, Kameraleuten und Fotografen: „Es war ein politisch motiviertes Verfahren. Aufgrund meiner politischen Vergangenheit ist es leicht abzulesen, wer Interesse daran hat, eine bestimmte Regierungszeit (die Zeit von Schwarz-Blau, Anm.) in ein schlechtes Licht zu rücken.“
Die beiden ebenfalls freigesprochenen UBM-Manager entschwanden nach Prozessende sehr eilig aus dem Gericht. B. hatte zuvor emotional erklärt, er habe 25 Jahre lang „viel Herzblut in die UBM gesteckt“. In Sachen Provisionszahlung sagte er: „Wir haben keine Geschenke verteilt.“ Auch dies, nämlich die Geschlossenheit zwischen den damaligen Gebern, eben B. (verteidigt von Richard Soyer) sowie S. und dem Nehmer, Meischberger (verteidigt von Eduard Salzborn), machte es der Anklage schwer mit ihrer Version durchzudringen.
Allein: Rechtskräftig sind die Urteile nicht. Die Anklagevertreter haben nun drei Tage Zeit sich zu überlegen, ob sie die Freisprüche mit einem Rechtsmittel bekämpfen wollen. Wenn ja, müssten sich Meischberger und Co. auf eine weitere Runde in der nächsten Instanz einstellen.
Bangen in Sachen „Buwog“
Zudem muss Meischberger fürchten auch in Sachen „Buwog“ angeklagt zu werden. Auch dort geht es um einen Tipp und eine Provision (knapp zehn Millionen Euro). Das Geld floss teils an Meischberger – und, wie die Anklage mutmaßt (es sind die selben Oberstaatsanwälte wie im Meischberger-Verfahren), unter anderem auch zu einem Teil an Grasser. Alle Beschuldigten bestreiten diese Vorwürfe vehement.
Angesichts der Ähnlichkeit des Sachverhalts galt der jetzige Untreue-Prozess als Probegalopp für eine mögliche Buwog-Verhandlung. Daher ist für die Anklage wohl die Zeit gekommen, das Bisherige zu analysieren. Vorerst darf sich Meischberger über seinen (Etappen-)Sieg freuen. Beim Verlassen des Gerichts sagte er zu seinem Anwalt. „Jetzt gemma auf a Bier!“
(Print-Ausgabe, 21.04.2016)