Nach dem viel beachteten Freispruch für den Lobbyisten und Ex-FPÖ-Politiker Walter Meischberger will die Korruptionsstaatsanwaltschaft den mutmaßlichen Untreue-Fall in die nächste Instanz bringen: Sie meldete Rechtsmittel gegen das Urteil an.
Weil er vom Immobilienentwickler UBM (die UBM ist eine ehemalige Porr-Tochter) im Juni 2005 per Scheinrechnung, wie die Anklage meint, eine 600.000-Euro-Provision kassiert hatte, war der Lobbyist und Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger vorige Woche wegen Untreue vor Gericht gestanden. Und freigesprochen worden. Nun muss er aber wieder bangen: Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat Rechtsmittel gegen den Spruch angemeldet. Dies bestätigte Sprecherin Alexandra Baumann der "Presse" am Montag.
Konkret: Wird das nunmehr von den beiden Oberstaatsanwälten Alexander Marchart und Gerald Denk, beide von der Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), angemeldete Rechtsmittel (Nichtigkeitsbeschwerde) auch schriftlich ausgeführt und eingebracht, dann muss sich die nächste Instanz, also der Oberste Gerichtshof, mit dem heiklen Fall befassen. Und dann wäre wieder alles möglich. Von einer Bestätigung des Freispruchs bis hin zu einer Wiederholung des Verfahrens.
Außer Meischberger wurden auch zwei UBM-Manager freigesprochen. Auch mit ihren Urteilen ist die WKStA nicht einverstanden.
Die Freisprüche waren im Zweifel ergangen. Richter Michael Tolstiuk (der Vorsitzende des Schöffensenats) hatte zwar den von Meischberger angegebenen Grund für den Erhalt der 600.000 Euro brutto ("für die Vermittlung eines Hotelprojekt in München") als nicht ganz überzeugend eingeschätzt, andererseits aber auch keinen Beweis für eine Untreue der UBM-Manager gefunden. Zur Erklärung: Meischberger war als Nehmer der Beihilfe an der Untreue angeklagt.
Die Manager hatten ihrerseits die Meischberger-Angaben gestützt. Auch sie sagten, sie hätten für den Meischberger-Tipp, der ihnen zum Ankauf des Münchner Hotels verhalf, das Geld locker gemacht. Alle drei - geschlossen und einheitlich auftretenden - Angeklagten gaben an, dass es sich keineswegs um eine Scheinrechnung gehandelt habe.
Ihren Anfangsverdacht, wonach das Geld in Wahrheit Schmiergeld für das Wiener Projekt "Brehmstraße" gewesen sei, hatte die WKStA umgehend fallen lassen müssen. Sie hatte keinen Beweis. Insofern waren auch Ermittlungen gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser von der WKStA erst lange Zeit geführt und dann umgehend eingestellt worden.