Der Kenianer, der in Ottakring eine Frau erschlagen haben soll, hat ein langes Strafregister. Entgegen ersten Informationen war er nie Asylwerber. Er reiste ursprünglich mit gültigem Visum ein.
Der 21-jährige Kenianer, der in der Nacht auf Mittwoch in Wien-Ottakring eine Frau mit einer Eisenstange erschlagen haben soll, hat entgegen ersten Angaben der Ermittler in Österreich nie Asyl beantragt. Der Beschuldigte war im Jahr 2008 als junger Bursch "legal mit einem Visum eingereist", betonte Polizeisprecher Christoph Pölzl am Nachmittag. Dieses Visum habe er allerdings "nie verlängert". Dadurch war der Kenianer laut Pölzl zuletzt illegal im Land. Im Juli 2014 wurde eine rechtskräftige Ausreiseentscheidung erwirkt. Asylverfahren gab es keines. Der Mann wird seit dem späten Nachmittag einvernommen. Dies dürfte die ganze Nacht dauern, zumal ein Dolmetscher beigezogen werden musste, hieß es seitens der Landespolizeidirektion.
Der junge Mann dürfte schon im Mai 2015 in Ottakring eine Attacke mit einer Eisenstange verübt haben. Außerdem wurde der Kenianer in den Jahren 2011 und 2013 zwei Mal rechtskräftig verurteilt und wegen neuerlicher Straftaten seit 2014 von der Justiz gesucht.
Der Festgenommene sei bereits "öfter polizeilich in Erscheinung getreten", bestätigte ein Polizeisprecher. Bei der ersten Attacke mit einer Eisenstange am 18. Mai 2015 wurde das Opfer leicht verletzt. Der 21-Jährige wurde deswegen angezeigt, aber noch nicht verurteilt.
Der junge Mann wurde bisher wegen insgesamt 18 unterschiedlicher Delikte angezeigt. Sein Strafregister umfasst Suchtgifthandel- und -besitz, Körperverletzung und schwere Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Diebstahl und Sachbeschädigung.
Seit 2008 in Österreich, zuletzt untergetaucht
Der Kenianer dürfte seit 2008 in Österreich gelebt haben. Zwei Jahre später soll der damals 16-Jährige zum ersten Mal straffällig geworden sein. Bisher gab es zwei rechtskräftige Urteile wegen verschiedener Vorwürfe: Für den Verkauf von Cannabis und Widerstand gegen die Staatsgewalt erhielt er eine Bewährungsstrafe. 2013 stand der Beschuldigte erneut wegen eines Suchtmitteldelikts sowie Nötigung und Körperverletzung vor Gericht. Er fasste eine teilbedingte Haftstrafe aus, wobei er den unbedingten Strafteil im Gefängnis verbüßte.
Im Juli 2014 wurde eine rechtskräftige Ausreiseentscheidung erwirkt. Der Mann dürfte nach seiner Entlassung neuerlich Straftaten begangen haben und wurde deshalb von der Justiz zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Da er offenbar untergetaucht war, konnte er nicht aufgegriffen werden. Bei den bisherigen Gerichtsverfahren gab es nach Informationen der Austria Presseagentur keine Hinweise auf psychische Auffälligkeiten.
Die Polizei schloss im Zusammenhang mit dem nunmehrigen Tötungsdelikt eine Psychose beim Beschuldigten vorerst nicht aus. Die Hintergründe der Tat waren zu Mittag aber weiter unklar, der 21-Jährige wurde laut Polizei noch nicht einvernommen. Der Mann dürfte als Obdachloser in der Nähe des Tatorts gelebt haben.
(APA)