EuGH wird Heta-Gesetz prüfen

General view of the headquarters of defunct Austrian lender Hypo Alpe Adria  in Klagenfurt
General view of the headquarters of defunct Austrian lender Hypo Alpe Adria in Klagenfurt(c) REUTERS (HEINZ-PETER BADER)
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Ist das Bankenabwicklungsgesetz EU-konform? Das Handelsgericht Wien gibt diese Frage an die Höchstrichter weiter. Nun dürften auch andere Gerichte abwarten, so die FMA.

Wien. Der 9. Juni galt bis vor Kurzem als äußerst heikler Tag in der gesamten Heta-Causa. An diesem Tag tritt das Landgericht Frankfurt neuerlich in einem Verfahren zusammen, das ein deutscher Gläubiger gegenüber der Hypo-Bad-Bank angestrengt hat. Und bis vor wenigen Tagen war es äußerst wahrscheinlich, dass dabei auch ein Urteil erfolgen würde. Bekäme in diesem der Gläubiger recht und beantragte dieser auch sofort einen Exekutionstitel, dann wäre die für die Abwicklung zuständige heimische Finanzmarktaufsicht (FMA) gezwungen, die Heta in die Insolvenz zu schicken. Dies würde die Haftungen Kärnten sofort schlagend werden lassen. Daran würde auch die am Mittwoch geschlossene Grundsatzeinigung zwischen dem Finanzministerium und einem einem Großteil der Gläubiger nichts ändern.

Dieser Worst Case ist zwar nach wie vor möglich, man sehe das Thema inzwischen aber „sehr entspannt“, meint FMA-Vorstand Klaus Kumpfmüller am Donnerstag bei der Präsentation des Jahresberichts der Behörde. Grund dafür ist ein Beschluss des Handelsgerichts Wien aus der Vorwoche. Denn auch dort klagte ein Luxemburger Gläubiger die Heta auf ausstehende Zinszahlungen. Diese wurden mit Verhängung des Zahlungsmoratoriums im März2015 ja eingestellt. Grundlage des Moratoriums ist das heimische Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG), und dieses basiert wiederum auf einer europäischen Richtlinie. Allerdings wurden einige Details im BaSAG gegenüber der Richtlinie geändert, sodass es auch auf die Hypo-Bad-Bank Heta anwendbar ist. Ob das rechtskonform war, solle nun der Europäische Gerichtshof klären, so das Handelsgericht.

Gepflogenheit, auf EuGH zu warten

Andere Gerichte sind nun zwar nicht verpflichtet, auf die Entscheidung des EuGH zu warten. Es sei jedoch übliche Gepflogenheit, keine Entscheidungen zu Themen zu treffen, die den europäischen Höchstrichtern bereits vorgelegt worden seien, so der zweite FMA-Vorstand, Helmut Ettl. Um dieser Gepflogenheit weiteren Nachdruck zu verleihen, hat die Behörde in Frankfurt auch den Antrag auf Verfahrensunterbrechung eingebracht, bis die Entscheidung des EuGH vorliegt. Bis es so weit ist, dürften rund eineinhalb Jahre vergehen, erwartet Ettl.

In dieser Zeit sollte die am Mittwoch gefundene Grundsatzeinigung zwischen Republik und Gläubigern bereits rechtskräftig umgesetzt worden sein. Wie berichtet, bietet Österreich an, die landesbesicherten Heta-Anleihen im Tausch gegen bundesbesicherte Zerobonds mit einer Laufzeit von 13,5 Jahren zurückzukaufen. Teil des Deals wird auch ein Verzicht auf jegliche Klagen gegenüber Österreich, Kärnten oder der Heta sein.

Geht alles nach Plan, gibt es schlussendlich nur eine kleine Gruppe renitenter Gläubiger wie die Bad Bank der deutschen Hypo Real Estate FMS, die bis zum Ende für eine vollständige Befriedigung ihrer Ansprüche kämpfen wollen. Dies würde die Abwicklung der Heta stark vereinfachen, weil nicht mehr mit rund 260Parteien gesprochen werden müsse, so Kumpfmüller. Doch was geschieht eigentlich, wenn die Gläubiger vor dem EuGH recht bekommen? Das sei heute noch nicht zu beantworten, so Kumpfmüller. Klar sei nur, dass das BaSAG in Österreich trotzdem gelte. Manche Heta-Anleihen sind aber nach deutschem Recht begeben worden – hier könnten Gläubiger einhaken.

Banken bei Geldwäsche sensibler

Aber nicht nur die Heta prägte im Vorjahr die Arbeit der FMA. Auch das Thema Bekämpfung der Geldwäsche stand im Fokus der Arbeit der Behörde – nicht zuletzt dank jüngster Enthüllungen wie der Panama-Papers. Die dadurch angestoßenen neuerlichen Prüfungen bei der Raiffeisen Bank International sowie der Hypo Vorarlberg („Die Presse“ hat berichtet) sind nach wie vor im Laufen und würden auch noch einige Zeit dauern, so Kumpfmüller. Viele der dadurch publik gewordenen Verdachtsmomente habe die FMA jedoch bereits gekannt und schon in früheren Jahren überprüft.

Grund dafür sei, dass sich durch die verhängten Strafen und die öffentliche Berichterstattung der Zugang in der heimischen Bankwelt zu dem Thema grundsätzlich sensibilisiert habe. So hätten einige Banken ihr „Geschäftsmodell, das früher auf Hochrisikokunden ausgelegt war“, vollständig geändert, sagt Ettl. In Summe seien im Vorjahr 1767 Verdachtsmeldungen von Banken und anderen Finanzinstituten gekommen. Deutlich mehr als jene 26, die von Anwälten, Wirtschaftstreuhändern oder Notaren gekommen sind. „Eine auffällig geringe Zahl“, wie Kumpfmüller sagt. Vor Gericht habe es 58 Verurteilungen wegen Geldwäsche gegeben. (jaz)

AUF EINEN BLICK

Die FMA beantragte beim Landgericht Frankfurt, ihr Verfahren bezüglich der Klage eines Gläubigers gegen die Hypo-Bad-Bank Heta zu unterbrechen, bis der EuGH eine Grundsatzentscheidung über jenes Gesetz getroffen hat, das der Abwicklung der Heta zugrunde liegt. Dies ist von Bedeutung, da das deutsche Gericht eigentlich am 9. Juni ein Urteil sprechen wollte. Bekäme dabei der Gläubiger recht und erhielte er auch einen Exekutionstitel, könnte die Heta trotz der jüngst geschlossenen Einigung zwischen Republik und einer Mehrheit der Gläubiger in die Insolvenz rutschen. Die Haftungen Kärntens würden dann sofort schlagend werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.05.2016)

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