Die Veranstalter werden wegen Nicht-Anmeldung von Kundgebungen angezeigt, einzelne Teilnehmer wegen Sachbeschädigung bzw. Körperverletzung.
Die spontanen Kundgebungen von Anhängern der türkischen Regierung am Wochenende in Wien haben rechtliche Konsequenzen. Zumindest den Veranstaltern der Demonstration am Samstagnachmittag flattert eine Anzeige ins Haus, da diese nicht angemeldet war. Das teilte ein Sprecher der Wiener Polizei mit. Auch wegen mutmaßlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung wird ermittelt.
Wer bei der Behörde nun als Veranstalter belangt wird, wurde nicht verraten - da man dies nicht dürfe, hieß es bei der Polizei. Zuletzt wurde angenommen, dass der austro-türkische Verein UETD die Proteste organisiert hatte. Auf die nötige Anmeldung wurde übrigens auch bei den Demos in der Nacht auf Samstag verzichtet. Hier ist laut Polizei jedoch nicht zweifelsfrei klar, wer sie veranstaltet hat.
Anzeigen auch gegen Teilnehmer
Auch Teilnehmer der Kundgebungen müssen mit juristischen Nachwehen rechnen. Laut Polizei gibt es unter anderem Anzeigen gegen unbekannte Personen wegen Körperverletzung. Auch wegen Sachbeschädigung wird ermittelt - gegen ebenfalls noch unbekannte Täter. Anlass dafür ist jener Vorfall, bei dem der Gastgarten eines Lokals, dessen Eigentümer kurdischer Abstammung ist, ramponiert worden ist.
Wie berichtet ermittelt auch der Verfassungsschutz. Derzeit würden etwa die Plakate übersetzt, die bei der Demo gezeigt worden waren, hieß es am Freitag bei der Polizei.
(APA/Red.)