„Krone“-Ticker sorgt für Unmut

Die Türkei erlaube Sex mit Kindern unter 15, war auf dem Airport Schwechat zu lesen. Ankara bestellte österreichischen Gesandten ein.

Wien. „Verantwortungslos, verzerrt, falsch“ – mit diesen Worten verurteilte das türkische Außenministerium in einer Aussendung jene Schlagzeile, die am Wochenende auf dem elektronischen Newsticker der „Kronen Zeitung“ auf dem Flughafen Schwechat zu sehen war: „Türkei erlaubt Sex mit Kindern unter 15 Jahren.“ Ankara bestellte den Geschäftsträger der österreichischen Botschaft ins Außenministerium: Mit der Schlagzeile werde die Öffentlichkeit gezielt falsch informiert.

Außenminister Mevlüt Çavuşoğlu kündigte an, auch den Vertreter Stockholms in Ankara vorladen zu wollen. Zuvor hatte die schwedische Außenministerin, Margot Wallström, mit Blick auf die Türkei getwittert, dass Kinder mehr Schutz brauchten, nicht weniger. Hintergrund der Debatte ist eine juristische Auseinandersetzung im Juli: Der Verfassungsgerichtshof hat eine Bestimmung aufgehoben, wonach sexueller Missbrauch an Kindern unter 15 Jahren auch tatsächlich als sexueller Missbrauch bzw. Pädophilie gilt. Der Gerichtshof argumentierte, dass Kinder zwischen zwölf und 15 Jahren möglicherweise einwilligen könnten, wohingegen Kinder unter zwölf Jahren den sexuellen Akt nicht begreifen und somit missbraucht würden. Ein Bezirksgericht hat sich zuvor an den Verfassungsgerichtshof gewendet und angemerkt, dass das geltende Recht nicht zwischen Kindern bis zwölf und Kindern zwischen zwölf und 15 Jahren unterscheide. Die neue Regelung sollte jedenfalls ab Jänner 2017 gelten, aber Menschenrechtsaktivisten haben Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof angekündigt. Laut Çavuşoğlu arbeitet das Justizressort an einer Reform.

Nach der neuen Regelung würde ein Missbrauch an einem 15-jährigen Mädchen vor Gericht wie ein Missbrauch an einer erwachsenen Frau abgehandelt – was eine mildere Strafe nach sich ziehen könnte. Organisationen gegen Kindesmissbrauch in der Türkei weisen darauf hin, dass jedes Individuum unter 18 Jahren als Kind gilt, und das müsse auch vor Gericht so gehandhabt werden. Juristen befürchten auch, dass die neue Regelung zu mehr Missbrauch und Eheschließungen mit Kinderbräuten führt. (duö/ag.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.08.2016)


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.