Im U-Ausschuss ist ein Erlass des Justizministeriums vom 8. Juli bekannt geworden: Damit wird der "Zeugen-Trick" erschwert.
Das Justizministerium hat am 8. Juli - also nach Bekanntwerden der umstrittenen Ermittlungen gegen den BZÖ-Abgeordneten Peter Westenthaler - einen neuen Erlass betreffend die Abgeordneten-Immunität herausgegeben. Das wurde am Dienstag im U-Ausschuss bekannt. Mit den neuen Bestimmungen wird der sogenannte "Zeugen-Trick" erschwert. Dieser machte es möglich, unter Umgehung der Immunität gegen Abgeordnete zu ermitteln. Das Bekanntwerden eines konkreten Falles führte zur Einsetzung des U-Ausschusses.
Dabei ging es um die Erfassung von Handyrufdaten des BZÖ-Abgeordneten Peter Westenthaler. Auslöser für die Überwachung seines Handys war eine BZÖ-Unterredung, bei der es um die Wiener Kandidatenliste für die Nationalratswahl gegangen sein soll. Westenthaler soll dabei seinen Konkurrenten innerhalb der Wiener Partei Drogenprobleme vorgeworfen haben, um deren Kandidatur zu verhindern. Die Folge war eine Anzeige durch ein Mitglied der BZÖ-Landesgruppe, das Westenthaler vorwarf, sich in der internen Sitzung mit Polizeiinformationen gerühmt zu haben. Daraufhin eröffnete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen einen "unbekannten Exekutivbeamten" - wegen Verdachts auf Bruch des Amtsgeheimnisses. Im Zuge dessen wurden Westenthalers Telefon- und SMS-Kontakte für die Zeit der Sitzung abgefragt. Möglich war diese ohne Aufhebung der Immunität, weil Westenthaler als Zeuge und nicht als Beschuldigter geführt wurde - das prägte den Begriff "Zeugen-Trick".
Laut dem neuen Erlass ist nun jede Person als Beschuldigter anzusehen, "die auf Grund bestimmter Tatsachen konkret verdächtig ist". Sobald also Verdachtsmomente auftauchen, gilt der Betroffene damit als Beschuldigter (und nicht mehr als Zeuge), womit die Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaft zu seiner Strafverfolgung einzuholen, sprich ein Auslieferungsantrag zu stellen ist.