Leopoldstadt: 104 Wahllokale für 71.845 Wahlberechtigte

Der Stimmzettel für dei Bezirksvertretungswahl
Der Stimmzettel für dei BezirksvertretungswahlAPA/HERBERT NEUBAUER
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Die Wahl der Bezirksvertretung wird in Wien-Leopoldstadt am 18. September wiederholt. Vor allem das Rennen um Platz zwei wird erneut spannend.

Die Vorbereitungen für die Wiederholung der Bezirksvertretungswahl in der Wiener Leopoldstadt sind am Laufen. Am 18. September können 71.845 Personen ihre Stimme abgeben. Dafür stehen 104 Wahllokale zur Verfügung, teilte das Büro des für Wahlen zuständigen Stadtrats Andreas Mailath-Pokorny (SPÖ) am Montag per Aussendung mit.

Wann und wo?

Die Wahllokale - mehr als die Hälfte sind barrierefrei zugänglich und mit einer Rollstuhl-Wahlzelle ausgestattet - haben wie gewohnt von 7.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Die "Amtliche Wahlinformation", die alle Wahlberechtigten per Post erhalten, informiert darüber, welchem Wahllokal man zugeordnet ist.

Wie wählt man im Urlaub?

Kann man sein Wahllokal nicht aufsuchen - etwa aus Gesundheitsgründen oder weil man auf Urlaub ist -, besteht wieder die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen. Diese kann dann mit beiliegendem Kuvert in einen Briefkasten geworfen oder in einem anderen Wahllokal abgegeben werden.

Wie kommt man zur Wahlkarte?

Wahlkarten können bis 14. September 2016 schriftlich bzw. online unter www.wahlen.wien.at und bis 16. September 2016, 12 Uhr, persönlich im Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes für den 2. Bezirk beantragt werden. Die ersten Wahlkarten wurden dieser Tage bereits per Post verschickt.

Warum wird die Wahl wiederholt?

Die Wahl im 2. Bezirk, die wie die Gemeinderatswahl und alle anderen Bezirksvertretungswahlen am 11. Oktober 2015 stattfand, muss auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofs wiederholt werden. Grund waren Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahlauszählung. Die FPÖ hatte den VfGH angerufen, nachdem sie nur 21 Stimmen hinter den Grünen auf Platz drei gelandet und damit nicht den Posten eines stellvertretenden Bezirksvorstehers ergattert hatte.

Wer ist wahlberechtigt?

Beim zweiten Durchgang am 18. September sind nun all jene Menschen erneut wahlberechtigt, die schon im Herbst 2015 ihre Stimme abgeben durften. Das sind all jene Österreicher und EU-Bürger, die bis zum 11. Oktober 1999 geboren wurden und ihren Hauptwohnsitz am Stichtag, dem 4. August 2015, in Wien hatten. Auskünfte rund um die Wahl gibt es auch telefonisch unter 01/525 50.

(APA)

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