Heta-Gläubiger erhalten Geld früher

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Das Angebot an die Gläubiger der Hypo-Bad-Bank steht kurz bevor. Darin ist auch ein Passus enthalten, wonach sie die zum Tausch angebotenen Bonds nach 60 Tagen zurückgeben können.

Wien. Die grundsätzliche Einigung wurde ja bereits Mitte Mai gefunden, nun steht die Bereinigung der Kärntner Haftungsproblematik kurz vor dem Finale. Spätestens am kommenden Montag, dem 5. September, wird Kärnten mit Unterstützung des Bundes das offizielle Angebot an die Gläubiger der Hypo-Bad-Bank Heta vorlegen. Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) hat die Einhaltung dieses geplanten Zeitrahmens erst am Dienstag nach dem Ministerrat bestätigt. Laut „Presse“-Informationen dürfte das Angebot jedoch bereits früher, im Laufe des Wochenendes oder sogar noch heute, Freitag, erfolgen. Die letzte dafür notwendige Voraussetzung – die Genehmigung durch die EU-Kommission – wurde von dieser am Donnerstagnachmittag erteilt.

Ziemlich klar ist jedenfalls, was in dem Angebot stehen wird. So wird den Gläubigern der zu 100 Prozent landesgarantierten Anleihen angeboten, diese für 75 Prozent zurückzukaufen. Sie können das Geld sofort in bar nehmen, oder gegen eine unverzinste neue Anleihe tauschen, die in 13,5 Jahren 100 Prozent auszahlen wird. So weit der Stand der Grundsatzeinigung im Mai, „Die Presse“ berichtete.

Gesetze im Juli beschlossen

Seither wurden von Bund und Kärnten eine Reihe von notwendigen Gesetzesänderungen auf Schiene gebracht. Und darin ist auch ein Passus enthalten, der einer breiteren öffentlichen Aufmerksamkeit bisher entgangen ist. So beschloss der Nationalrat Anfang Juli in einer bis in die Abendstunden dauernden Sitzung die rechtlichen Grundlagen für den Vergleich mit den Gläubigern. Und demnach wird den Käufern der unverzinsten Bonds die Möglichkeit eingeräumt, „nach einer Behaltedauer von 60 Tagen“ die Papiere zum „Barwert einer vergleichbaren Bundesanleihe“ an den emittierenden Kärntner Abwicklungsfonds zurück zu verkaufen. Mit anderen Worten: Die Heta-Gläubiger erhalten von Österreich nun doch sofort rund 90 Prozent ihres Geldes (der erwartete Barwert der neuen Anleihe) zurück.

Dieser Passus war dem Vernehmen nach auch der entscheidende Punkt, der im Mai zur Einigung zwischen Schelling und jenem Konsortium geführt hat, das rund fünf der ausständigen elf Mrd. Euro an Heta-Anleihen auf sich vereint. Bei seinem ersten Rückkaufangebot im März war Schelling noch gescheitert. Damals bot er 75 Prozent sofort oder einen unverzinsten Bond mit 100 Prozent Rückzahlung nach 18 Jahren – allerdings ohne die diesmal eingeräumte Rückkaufoption nach nur 60 Tagen.

Möglich wird dieser de facto sofortige Rückkauf der neu ausgegebenen Bonds, weil der neu gegründete Kärntner Fonds von Bund und Österreichischer Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) mit ausreichend Liquidität versorgt wird. Unter dem Strich bleiben die Kosten allerdings nur zum Teil am heimischen Steuerzahler hängen. So erhält der Fonds nach dem Aufkauf der Heta-Anleihen auch die Rückflüsse aus der Abwicklung der Hypo-Bad-Bank. Die FMA setzte bei ihrem Schuldenschnitt die erwartete Quote bei der Heta zwar nur auf 46 Prozent an, der Bund rechnet jedoch mit 60 Prozent. Zahlen der Heta deuten darauf hin, dass die Quote bei etwa 57 Prozent liegen könnte. Endgültig wird man das aber erst im Jahr 2020 wissen, wenn die Heta vollständig abgewickelt ist.

Ende des Zukunftsfonds

Darüber hinaus beteiligt sich der Bund direkt mit 600 Mio. Euro an dem Angebot an die Heta-Gläubiger. Das Land Kärnten mit 1,2 Mrd. Euro. Diese muss es sich ebenfalls über die OeBFA leihen. Das Geld soll in drei Tranchen zu je 400 Mio. zurückgezahlt werden. Die erste Tranche wird sofort durch die Auflösung des sogenannten Zukunftsfonds bedient. Der Rest soll nach rund zehn und nach etwa 30 Jahren erfolgen und mittels Einsparungen finanziert werden.

Wie lang das Angebot an die Heta-Gläubiger laufen wird, ist noch nicht endgültig geklärt. Möglich wäre ein Zetraum zwischen sechs und acht Wochen. Spätestens Ende Oktober ist somit jedoch klar, ob das Kapitel der für das Land existenzbedrohenden Hypo-Haftungen endgültig geschlossen werden kann. Allerdings müssen dafür zwei Drittel aller Gläubiger und je ein Viertel der Vorrang- und Nachrang-Gläubiger zustimmen. Ein Quorum, das laut Schelling jedenfalls erreicht werden kann.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.09.2016)

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