Zentrales Kontenregister ist aktiv geschaltet

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THEMENBILD: ZU ´STEUEROASE´ LIECHTENSTEIN(c) APA/GEORG HOCHMUTH
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Seit Mittwoch können Steuer- und Strafbehörden bei Verdachtsfällen in einem Zentralregister nachsehen, welche Konten eine Person hat. Kontostände können weiter erst nach richterlicher Verfügung abgefragt werden.

Wien. Eineinhalb Jahre nach der Ankündigung im Zuge der Steuerreform wurde das zentrale Kontenregister gestern, Mittwoch, aktiv geschaltet. Seit Mitte August haben die Behörden die von den Banken gelieferten Daten verarbeitet, jetzt können Steuer- und Strafbehörden bei einem Verdachtsfall schnell überprüfen, über welche Konten oder Sparbücher eine bestimmte Person in Österreich verfügt. Dies soll bei der Bekämpfung von Steuer- und Abgabenbetrug helfen. Finanzminister Hans Jörg Schelling erwartet sich durch mehr Steuerehrlichkeit in Summe 700 Mio. Euro pro Jahr.

Steuerehrliche Bürger brauchen durch das Kontenregister jedoch nicht beunruhigt sein, heißt es im Finanzministerium. Damit es zu einer Abfrage kommt, müsse es einen konkreten Verdacht geben. „Es ist also ausgeschlossen, dass etwa bei einer Arbeitnehmerveranlagung Abfragen erfolgen“, so Ministeriumssprecher Johannes Pasquali.

Scheinfirmen im Visier

Anders sehe dies beispielsweise bei Scheinfirmen aus. „Hier können die Behörden schnell überprüfen, wo die Firma Konten hat und wer der wirtschaftlich Berechtigte dieser Konten ist“, sagt Pasquali. Schwarzgeldzahlungen würden nämlich naturgemäß nicht über die offiziellen Firmenkonten laufen. Das Bankgeheimnis wird aus Sicht des Finanzministeriums durch das Kontenregister jedoch nicht berührt. „Im Register sind keine Kontenstände oder Transaktionsdaten enthalten – sondern nur der Name des Kontoinhabers oder Begünstigten.“

Wollen die Behörden konkretere Daten haben, muss ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und ein richterlicher Beschluss zur Kontenöffnung eingeholt werden, wie das auch bisher schon der Fall war. „Bisher mussten jedoch mehrere hundert Banken angeschrieben werden, um überhaupt zu eruieren, welche Konten eine betreffende Person besitzt“, so Pasquali. Dabei wurde in der Regel auch der Grund für die Nachfrage – also etwa der Verdacht auf Steuerhinterziehung – genannt. Künftig laufe dies für die Betroffenen wesentlich diskreter ab, weshalb das Register auch von Datenschützern begrüßt worden sei, so das Ministerium.

Betroffener erhält Information

Wird eine Abfrage im Kontenregister durchgeführt, dann wird darüber auch automatisch ein elektronisches Log-File erstellt, das für zehn Jahre aufbewahrt wird. Zudem erhält die betroffene Person über Finanzonline auch eine Auskunft darüber, dass es eine Abfrage gegeben hat und welche Daten den Behörden übermittelt wurden.

Österreich ist hierbei übrigens nur Vorreiter. Im Rahmen der Bekämpfung von Terrorismus und Geldwäsche sollen solche zentralen Kontenregister in den kommenden Jahren in allen EU-Staaten eingeführt werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.10.2016)

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