Der inhaftierte Regisseur Roman Polanski hat einen neuen Anwalt in sein Juristen-Team aufgenomen. Reid Weingarten soll das Auslieferungsverfahren noch in den USA stoppen.
Der inhaftierte Starregisseur Roman Polanski hat einen amerikanischen Star-Anwalt angeheuert, um nicht an die USA ausgeliefert zu werden. Die "New York Times" berichtete am Mittwoch, Polanski habe Rechtsanwalt Reid Weingarten in sein Anwälte-Team geholt. Der Jurist gilt als Strippenzieher in Washington und ist ein enger Freund von Generalstaatsanwalt Eric Holder. Weingarten werde versuchen, das Auslieferungsverfahren zu stoppen, noch ehe es die Schweizer Justiz erreiche, hieß es demnach aus informierten Kreisen. Nach Polanskis Verhaftung in der Schweiz haben die US-Behörden 60 Tage Zeit, formell seine Überstellung an die USA zu beantragen.
Kein Platz für politische Einflussnahme
In der Schweiz verwahrte man sich indes gegen politische Einflussnahme, wie sie Frankreich und Polen versucht hatten. "In polizeilichen und juristischen Verfahren ist, wenn sie einmal laufen, grundsätzlich kein Platz für politische Einflussnahme", sagte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf der "Neuen Zürcher Zeitung".
Polanski war am Samstag bei seiner Einreise in die Schweiz wegen eines mehr als 30 Jahre zurückliegenden Sexualdelikts verhaftet worden. Er versucht über seine Anwälte zunächst, einen Hausarrest in seinem Chalet im Prominentenort Gstaad zu erwirken.
Frankreich in Aufregung
Die französische Regierung bemühte sich am Mittwoch darum, die Wogen zu glätten. "Wir verstehen die Aufregung, die diese späte Verhaftung mehr als 30 Jahre nach der Tat und die Art der Festnahme hervorgerufen hat", sagte Regierungssprecher Luc Chatel in Paris. "Polanski steht jedoch nicht über dem Gesetz."
Es handle sich zudem um eine schwerwiegende Tat, die mutmaßliche Vergewaltigung einer Minderjährigen, mit der sich die amerikanische und die schweizerische Justiz beschäftigten. Der Fall sei komplex, weil vier Länder involviert seien. "Die französischen Behörden bemühen sich um eine juristische Lösung, da Polanski auch die französische Staatsbürgerschaft hat", sagte Chatel. Er distanzierte sich damit von Aussagen des Kultur- und des Außenministers, die beide die Festnahme kritisiert hatten.
Warum die Schweiz handeln musste
Schweizer Juristen verwiesen in Medien darauf, dass die Regierung des Landes aufgrund der internationalen Rechtslage dazu verpflichtet gewesen sei, den Regisseur festzunehmen. Zum einen sei seine Ankunft in Zürich zum Film Festival genau bekannt gewesen und es habe dazu noch ein Gesuch aus den USA bereitgelegen. "Wenn die Polizei des Staates, der jemanden zur Verhaftung ausgeschrieben hat, zusätzlich zum Haftbefehl konkrete Informationen übermittelt, die eine Festnahme der gesuchten Person erlauben, hat die Polizei des Ziellandes zu handeln", sagte auch die Ministerin.
Der Strafrechtsprofessor Wolfgang Wohlers von der Universität Zürich verwies im "Tages-Anzeiger" darauf, dass es in dem Auslieferungsverfahren nicht darum gehe, den Tatvorwurf zu prüfen, sondern allein darum, ob die Voraussetzungen für eine Auslieferung gegeben seien. Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die US-Strafjustiz kein faires Verfahren gewährleiste, seien nicht bekannt.