Vergifteter Bürgermeister: Zickzackkurs des Täters

Helmut Osberger beim Prozess 2008
Helmut Osberger beim Prozess 2008REUTERS
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Der Verurteilte hat den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zurückgezogen und einen "ergänzten" Antrag angekündigt. Sein eigener Anwalt sieht dies als "blanken Unsinn".

Der Heurigenwirt und Winzer Helmut Osberger ist rechtskräftig wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Um aus der Haftanstalt Krems-Stein freizukommen, brachte er - wie berichtet - einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ein. Diesen zog er nun zurück. Und kündigte einen neuen an. Sein eigener Anwalt Kurt Wolfmair macht dabei aber nicht mehr mit.

Bis heute bestreitet Osberger den Giftanschlag auf den seinerzeitigen Bürgermeister von Spitz an der Donau, Hannes Hirtzberger, verübt zu haben. Nach dem Verzehr einer auf dem Auto des Opfers deponierten, mit Strychnin versetzten Mon-Chéri-Praline wurde der Ortschef zum Pflegefall.

Der vor einigen Wochen eingebrachte Antrag auf Wiederaufnahme des längst abgeschlossenen Strafverfahrens baut auf einem privaten Gutachten von drei Experten der Uni München auf. Demnach hätte die Giftmenge, um die es sich gehandelt haben müsse, gar nicht in eine solche Praline hinein gepasst. Laut Anwalt Wolfmair müsse es also einen anderen Vergiftungsträger gegeben haben. Damit sei das Verfahren neu zu eröffnen, da neue Beweismittel aufgetaucht seien.

"Nicht mehr vertreten"

Wie am Mittwoch das Landesgericht Krems in einer Aussendung erklärte, sei der entsprechende Wiederaufnahmeantrag von Osberger zurückgezogen worden. Osberger habe auch gleich einen neuen, "ergänzten" Antrag angekündigt.

Dies geschah allerdings im Alleingang. Anwalt Wolfmair, der den bisherigen Antrag ausgearbeitet hatte, wurde nicht gefragt. Dieses Vorgehen des Inhaftierten bezeichnet Wolfmair im "Presse"-Gespräch als "blanken Unsinn". Die Konsequenz dürfte sein, dass der Anwalt nun das ihm erteilte Mandat zurücklegt, dann müsste sich Osberger wohl einen neuen Anwalt suchen oder alles Weitere in Eigenregie betreiben.

Wolfmair: "Ich werde nun verifizieren, ob der Klient wirklich so vorgegangen ist, wenn ja, werde ich ihn künftig nicht mehr vertreten."

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