Sehr milde Auflagen für den ATV-Verkauf

ATV-VERKAUF
ATV-VERKAUF(c) APA (GEORG HOCHMUTH)
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Der Sender muss zwar eine eigene Redaktion haben. Aber es gibt keine Restriktionen für die Vermarktung.

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat am Donnerstag eine Liste an Auflagen für die Übernahme des Privatsenders ATV durch die ProSiebenSat.1-Puls 4-Gruppe veröffentlicht. Und etliche in der Medienbranche sind verwundert, wie milde die Vorgaben für diesen Zusammenschluss ausgefallen sind. ATV muss zwar auch künftig als eigenständiger Sender mit eigener (Chef-)Redaktion, eigenem Budget und Redaktionsstatut fortgeführt werden. Auch die Nachrichtensendung „ATV Aktuell“ muss täglich erhalten bleiben. Aber es wurden so gut wie keine Auflagen im Werbebereich erteilt. Und das, obwohl die ProSiebenSat.1-Puls 4-Gruppe auf dem Werbemarkt mit einem Marktanteil von über 36 Prozent nach dem Kartellgesetz schon jetzt marktbeherrschend ist. In der Auflagenliste steht allerdings nur ein kurzer Satz zum Thema Werbemarkt, und der lautet: „ATV kann weiterhin eigenständig gebucht werden.“

Der Zusammenschluss wurde am Donnerstag bei der BWB angemeldet. Die Auflagen gelten nur für einen Zeitraum von fünf Jahren und nicht für den Zweitsender ATV II. Für den gibt es auch keine Bestandsgarantie. Zu dem nun veröffentlichten Auflagenpaket können sich innerhalb von 14 Tagen Unternehmen äußern, deren Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden. Außerdem können alle Amtsparteien bis 9. März eine Prüfung des Zusammenschlusses beantragen. Reaktionen und Proteste der Mitbewerber aus der Medienbranche werden nun erwartet. Auch weitere Angebote für eine Übernahme werden nicht ausgeschlossen. 

>> Link zu den Auflagen (PDF)

(awa)

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