Nach Festnahme durch EU-Haftbefehl 48 Stunden Zeit.
Wien. Nach der Festnahme von Dmitrij Firtasch am Dienstag muss das Landesgericht Wien bis Donnerstagnachmittag entscheiden, ob im Zusammenhang mit dem Europäischen Haftbefehl aus Spanien sogenannte Übergabehaft über Firtasch verhängt wird.
Firtasch wurde in die Justizanstalt Josefstadt eingeliefert. Sollte Haft über Firtasch verhängt werden, müsste das Landesgericht Wien innerhalb von 30 Tagen über eine Übergabe an die spanischen Behörden entscheiden. Das OLG gab am Dienstag einem US-Auslieferungsansuchen statt. Fraglich ist nun, an welches Land Firtasch ausgeliefert wird. Der Justizminister entscheidet nach einem Kriterienkatalog. (APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.02.2017)