Experten sollen feststellen, ob etwaige Verschärfungen bei illegalen Doppelpässen möglich wären. Die "Tiroler Task Force" prüft schon jetzt Einzelfälle.
Die Regierung lässt derzeit von Experten etwaige Verschärfungen bei illegalen Doppelstaatsbürgerschaften prüfen. Die Situation sei "unbefriedigend", räumte Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) am Dienstag beim Debriefing nach dem Ministerrat ein.
Das Thema Doppelstaatsbürgerschaften war im Zuge des türkischen Referendums wieder aktuell geworden. Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) hatte im Gespräch mit der "Presse" gemeint, Besitzern von illegalen Doppelstaatsbürgerschaften solle die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt werden. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) und zuletzt auch Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) hatten sich ebenfalls für eine Klärung der Situation ausgesprochen. Derzeit liegen nämlich nur Schätzwerte über solche Doppelpässe vor.
Es sei nun "notwendig und wichtig, sich das anzuschauen", erklärte daher auch Drozda. Staatssekretär Harald Mahrer (ÖVP) meinte, das Thema sei bereits einmal diskutiert worden. Nun müssten sich Spezialisten den Sachverhalt anschauen. Sollten diese Empfehlungen aussprechen, könnte es Änderungen geben, so Mahrer. Drozda verwies ebenfalls auf die Prüfung durch Experten. Die Vor- und Nachteile gelte es abzuwägen, vor vorschnellen Antworten.
"Rückkehr" zur alten Staatsbürgerschaft schwer prüfbar
Im Zusammenhang mit österreichisch-türkischen Doppelstaatsbürgerschaften wurde in den vergangenen Tagen - wie auch am Montagabend von Kern - die sogenannte "Tiroler Task Force" häufig genannt. Letztere prüft Einzelfälle, von denen die Behörde Kenntnis erlangt hat. "Eine lückenlose Kontrolle ist nicht möglich", erklärte eine Mitarbeiterin der Abteilung Staatsbürgerschaften im Amt der Tiroler Landesregierung am Dienstag.
"Falls Fälle einer Doppelstaatsbürgerschaft bekannt werden, schauen wir uns diese genauer an", erklärte sie. Schließlich lasse das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht grundsätzlich keine Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaften zu.
Im Zuge des Antrags auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft werde zwar die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit lückenlos geprüft. Ob aber jemand nach der Verleihung wieder seine alte Staatsbürgerschaft annimmt, könne nicht "serienmäßig" kontrolliert werden. Für eine lückenlose Kontrolle derartiger Fälle gebe es jedenfalls keine rechtliche Handhabe. Dies scheitere etwa im Fall der Türkei an der Zusammenarbeit mit den dortigen Behörden.
(APA)