Zwei Jahre hat London Zeit, ein neues Verhältnis zu den EU-27 zu verhandeln. Für eine Verlängerung braucht es die Zustimmung aller.
Der Artikel 50 des EU-Vertrags sieht die Möglichkeit eines Austritts vor. Großbritannien ist das erste Land, dass diese Option des Lissabon-Vertrags nutzt. Vorgesehen ist, dass in einem neuen Abkommen das künftige Verhältnis zwischen den 27 verbleibenden Ländern und den Briten geregelt wird. Für die Verhandlungen sind lediglich zwei Jahre vorgesehen. Der Europäische Rat (EU-Gipfel) kann aber mit dem betroffenen Land einstimmig eine Verlängerung beschließen.
Da in den zwei Jahren auch noch die Ratifizierung des Abkommens vorgesehen werden muss, wäre das geplante Ende der Verhandlungen mit Großbritannien bereits im Herbst 2018. Kann bis dahin keine Einigung gefunden werden und gäbe es auch keine Verlängerung, würde das Land ohne Folgeregelung aus der EU ausscheiden. Das bedeutet etwa für den Handel mit Großbritannien, dass ab diesem Zeitpunkt nur noch die Regeln der Welthandelsorganisationen (WTO) gelten. Der prioritäre Zugang zum EU-Binnenmarkt ohne Zöllen und sonstigen Handelsbeschränkungen wäre beendet.