Eurofighter: "Eine gerade noch rollfähige Variante"

Nicht jeder Eurofighter kann fliegen.
Nicht jeder Eurofighter kann fliegen.APA/DANIEL KARMANN
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Der „Presse“ liegen Beweismittel aus der Causa Eurofighter vor, die die Schadenersatzforderung der Republik untermauern. Es gibt Hinweise, nach denen Eurofighter schon bei Anbotslegung wusste, dass man nicht lieferfähig war.

Die Republik fährt mit ihrer Eurofighter-Strafanzeige schwere Geschütze gegen den Verkäufer der Flugzeuge, die heutige Airbus-Gruppe (früher EADS) auf. Der „Presse“ wurden zum Teil bei Hausdurchsuchungen in München sichergestellte Beweismittel zugespielt, die Erklärungsbedarf seitens Airbus nahelegen.

Ein wesentlicher Punkt der Anzeige – und der daraus folgenden Schadenersatzforderungen – ist die Vermutung, dass Airbus von Anfang an wusste, dass die Kampfjets so wie sie bestellt wurden, nicht lieferbar waren. Doch wie solide ist die Basis dieses Schadenersatzanspruchs? Die der „Presse“ vorliegenden Beweismittel sprechen wohl für sich selbst. Etwa ein an die Airbus-Vorgängerin EADS adressiertes Papier aus dem Mai 2001, zwei Jahre vor Vertragsabschluss (siehe Faksimile). Das Schreiben ist vom österreichischen Waffen-Lobbyisten Kurt Wiedewohl verfasst, der in der Anfangsphase die Interessen von EADS in Österreich vertrat und später vom Lobbyisten Erhard Steininger abgelöst wurde.

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