Warum das Verteidigungsministerium Strafanzeige gegen Airbus erstattet hat, und warum darin Beweise zum Schmiergeldverdacht fehlen.
Wien. Mit der Eurofighter-Anzeige und dem Anschluss ans Strafverfahren als Geschädigte begann die Finanzprokuratur, Ansprüche der Republik durchzusetzen – zumindest stellte es der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, so dar. Wer allerdings in der Anzeige auf Enthüllungen von Netzwerken korrupter Politiker, Beamter oder Spitzenmanager hofft, wird enttäuscht: Auf 153 Seiten wird bloß der Verdacht von Staatsanwälten wiedergegeben, dass 183,4 Mio. Euro des Kaufpreises für hinterfragenswerte Aktivitäten rund um die Akquirierung der Gegengeschäfte verwendet worden sein könnten. Sprich: Dass die Republik dieses Geld unwissend für die Bestechung von Personen – teils aus ihrem eigenen Umfeld – bezahlt habe. Details fehlen aber.
Beim Kauf getäuscht
Die braucht es offenbar auch nicht. Denn viel umfassender wird in der Anzeige herausgearbeitet: Man sei sowohl beim Kauf 2003 als auch bei den Nachverhandlungen 2007 darüber getäuscht worden, dass die Flieger in Wahrheit gar nicht lieferbar waren, heißt es. Strafrechtlich stelle das, so die Anzeige, Betrug dar. Allerdings: Die Republik hat recht wenig davon, dass jemand als Betrüger verurteilt und ins Gefängnis gesteckt wird oder dass Airbus einen vergleichsweise geringen Bußgeldbetrag via Verbandsverantwortlichkeit bezahlen muss. 1,1 Mrd. Euro Schadenersatz kommen so nie zusammen.
Die Betrugsanzeige ist trotzdem sinnvoll. Airbus zivilrechtlich auf Schadenersatz zu klagen wäre aufgrund des hohen Streitwerts mit einem enormen Prozessrisiko verbunden. Die Gerichtskosten kämen zwar ohnehin dem Staat zugute, bei einer Niederlage müssten aber die gegnerischen Anwälte bezahlt werden.
Liegt aber einmal ein Urteil aus einem Strafverfahren vor, dann stehen auch die Chancen in einem Zivilverfahren gut. (jai)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.04.2017)