Parkpickerl, Schmiergeld und unzufriedene Richter, Teil 1

Kurios: Die Medien haben über die Pickerlaffäre bereits aus den Gerichtssälen berichtet, doch ein unauffälliger Ableger hält sich hartnäckig.
Kurios: Die Medien haben über die Pickerlaffäre bereits aus den Gerichtssälen berichtet, doch ein unauffälliger Ableger hält sich hartnäckig.Clemens Fabry
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Ein junger Wiener hat um 50 Euro ein Parkpickerl am Parkpickerl-Schwarzmarkt gekauft. Das ist sechs Jahre her. Seither wird prozessiert. Schon zweimal hat der OGH eine Verurteilung aufgehoben. Derzeit läuft Runde 3.

Im Straflandesgericht Wien hat man in dieser unsäglichen Strafsache schon Routine. Unfreiwilligerweise. Schon zweimal hat man Herrn H. verurteilt. Beide Male sind die Schuldsprüche bei der Überprüfung durch die zweite Instanz an eben dieser zerschellt.

Das alles kostet Zeit. Viel Zeit. Bei Tatbegehung ist H. noch ein sogenannter junger Erwachsener gewesen (das ist man bis zum 21. Geburtstag). Mittlerweile ist er 26 Jahre alt. Das ändert aber nichts daran, dass in seinem Fall nach wie vor das vergleichsweise milde Jugendstrafrecht angewendet werden muss.

H. hat sich vor sechs Jahren am seinerzeitigen Parkpickerl-Schwarzmarkt in Wien-Leopoldstadt von einem Mittelsmann ein Parkpickerl gekauft. Um 50 Euro. Regulär hätte es 200 Euro gekostet. Dafür konnte H. ein Jahr lang zwar unberechtigt, aber auch unbehelligt parken. Kein Parksheriff mehr, der ihm ein "Ticket" verpasste.

"Regulär hätte ich kein Pickerl bekommen"

"Ich hab vorher mit den Beamten im Bezirksamt gesprochen. Wegen meiner Wohnadresse habe ich regulär kein Parkpickerl bekommen. Einige Strafzettel habe ich auch schon gehabt." Das sagt H. (mittlerweile übrigens selbst im öffentlichen Dienst beschäftigt) in der derzeit laufenden dritten Verhandlung.

Darüber, dass der Mittelsmann die begehrte Plakette von der zuständigen Magistratsabteilung wohl illegal bekommen haben müsse - darüber will H. damals nicht nachgedacht haben.

Die Staatsanwaltschaft Wien wirft dem Beschuldigten Anstiftung zum Amtsmissbrauch vor. Dafür hat H. ursprünglich drei Monate bedingte Haft bekommen. Dagegen hat er berufen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob das Urteil auf. Wegen Mängel bei den Feststellungen zur subjektiven Tatseite. Das heißt sinngemäß übersetzt: Die Höchstrichter ließen die Ausführungen des Erstrichters zum Vorsatz von Herrn H. nicht gelten. Und verlangten eine Prozesswiederholung.

Richterlicher Misserfolg auch bei Prozesswiederholung

Herr H. hat das tatsächlich Geschehene immer zugegeben, er will aber keinen Vorsatz in Richtung Amtsmissbrauch gehabt haben.

Also Prozesswiederholung. Die zweite Runde endete wie die erste. Verurteilung, drei Monate Haft auf Bewährung.

Die Sache wanderte wieder in die zweite Instanz. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob das Urteil auf. Wegen Mängel bei den Feststellungen zur subjektiven Tatseite - heißt sinngemäß übersetzt ... siehe oben.

Derzeit läuft Runde 3. H. macht einen geduldigen Eindruck. Und bleibt dabei: Als ihm ein Mittelsmann ein Pickerl anbot, habe er sich "keine Gedanken machen wollen". Keine Gedanken darüber, ob dies nun Beteiligung am Amtsmissbrauch sei. Obwohl: "Mir war irgendwie klar, dass nicht alles ganz korrekt ist."

Dieser geheimnisvolle Mittelsmann arbeitete mit jenem Magistratsbediensteten zusammen, der von 2010 bis 2012 gut 300 Parkpickerl unter der Hand verkauft hatte. Eben dieser Magistratsbedienstete ist längst verurteilt worden. Und natürlich nicht mehr beim Magistrat beschäftigt. Seine 2015 erstinstanzlich verhängte Strafe: zwei Jahre bedingt wegen Amtsmissbrauchs und Bestechlichkeit. Auch seine Mittelsmänner und um die 200 Abnehmer sind längst verurteilt worden.

Technische Weiterentwicklung der Plaketten

Die Parkpickerl liegen auch nicht mehr unversperrt und ungezählt in einem Schrank im Leopoldstädter Bezirksamt. Dass dem so gewesen sei, hat der Unter-der-Hand-Pickerl-Verkäufer damals in seinem Prozess erzählt. Der Mann hat gesagt: "Es hat sich schnell herumgesprochen, dass es bei mir Parkpickerl günstiger gibt. Die Leute haben mir fast die Türe eingerannt."

Aktuell würde dieser Tathergang nicht mehr funktionieren, da es nunmehr in Wien elektronische Parkpickerl mit integriertem Chip gibt.

Und der prozessual kuriose Nachzügler H.? Er wartet weiter. Muss er auch. Sein aktueller Prozess wird nämlich von der aktuellen Richterin Michaela Röggla-Weisz vertagt. Weil der schon erwähnte damalige Mittelsmann seiner Zeugenladung nicht nachkommt.

Bleibt abzuwarten, ob es beim nächsten Verhandlungstermin das dritte Urteil gibt.

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