Das Bundesverwaltungsgericht, das die dritte Flughafenpiste wegen Umweltbedenken abgelehnt hat, entscheidet nun über den Lobautunnel. Die Asfinag bekam bereits neue Auflagen.
Den Lobautunnel könnte das selbe Schicksal wie die Dritte Piste des Wiener Flughafens ereilen: Ihr hatte das Bundesverwaltungsgericht nach jahrelangen Planungen und einem ersten positiven UVP-Bescheid nach Einsprüchen einen negativen ausgestellt – und das Projekt somit vorerst abgedreht. Begründet wurde das mit absehbaren negativen Folgen für die Umwelt und dem Klimawandel. Genau dieses Gericht wird nun auch über die Einsprüche zum bereits 2015 von den Behörden positiv beschiedenen Tunnelprojekt unter dem Nationalpark Lobau urteilen. Das Gericht hat bereits Nachbesserungen verlangt – das Verfahren verzögert sich. Wie es weitergeht.