Auch Heinz Fischer muss 6000 Unterstützungserklärungen aufbringen. Das Wahlrecht macht keine Ausnahme, auch Heinz Fischer muss 6000 Unterstützungserklärungen aufbringen, um kandidieren zu dürfen.
Wien (aich). Das Wahlrecht macht keine Ausnahme für das amtierende Staatsoberhaupt: Auch Heinz Fischer muss 6000 Unterstützungserklärungen aufbringen, um kandidieren zu dürfen. Anders als bei Nationalratswahlen reicht für eine Kandidatur nicht die Unterstützung von Parlamentsabgeordneten. Selbst auf dem Wahlzettel genießt Fischer keine bevorzugte Behandlung. Die Kandidatennamen werden streng alphabetisch gereiht.
Erstmals kommt bei der Bundespräsidentenwahl im Frühjahr die Briefwahl zum Einsatz. Neu ist auch, dass bereits 16-Jährige votieren dürfen. Doch es ist unsicher, ob es überhaupt zu einer Wahl kommt. Denn die anderen Parlamentsparteien konnten sich noch nicht zur Nominierung eines Gegenkandidaten durchringen. Und ohne politische Unterstützung fällt das Sammeln von 6000 Unterstützungserklärungen schwer. Gescheiterte Kandidaten traten deswegen sogar den Gang zum Verfassungsgerichtshof an. Dieser bestätigte aber die Zulässigkeit der Hürde.
Um Fischer muss man sich keine Sorgen machen. Bereits bei seinem Wahlgang im Jahr 2004 leisteten 40.000 Personen ihre Unterschrift für den damaligen Kandidaten der SPÖ. Sollte Fischer als Einziger die Hürde überspringen, so gäbe es statt einer Wahl eine Abstimmung. Entscheidet sich die Mehrheit für „Nein“, ist ein neuer Wahlgang anzusetzen. Bei diesem darf sich dann wieder jeder bewerben, also auch Fischer. Die Formalvoraussetzungen für eine Kandidatur sind ein Mindestalter von 35 Jahren und die österreichische Staatsbürgerschaft.
Szenario ohne Präsidenten
Die Amtsperiode Fischers endet auf jeden Fall am 8. Juli 2010, auch wenn bis dahin kein neuer Bundespräsident erwählt wurde. In diesem Fall gelten die gleichen Regeln wie für das Ableben eines Bundespräsidenten: Seine Aufgaben würden auf die drei Nationalratspräsidenten übergehen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.11.2009)