Mit der gestern verkündeten Grundsatzeinigung über den Handelspakt EU-Japan flammt die Debatte um die Sinnhaftigkeit von internationalen Schiedsgerichten wieder auf. Die Argumente im Überblick:
Ja
Intransparent, dem Neoliberalismus verpflichtet, undemokratisch, am Gängelband der Großkonzerne – so lauten einige Vorurteile, die seit Jahren im Zusammenhang mit internationalen Schiedsgerichten für Investoren genannt werden. Die breite Front der Gegner von Schutzklauseln für investierende Unternehmen aus dem Ausland konnte 2016 während des Verhandlungsmarathons um den Handelspakt mit Kanada (Ceta) einen Sieg nach Punkten erringen: Zwar ist der Investorenschutz Teil des Abkommens, doch wurde dieser Teil suspendiert – und das wohl auf ewig, denn für das vollumfängliche Inkrafttreten von Ceta bedarf es der Zustimmung aller nationalen und regionalen Parlamente der EU.
Nach Nordamerika ist nun Asien an der Reihe. Denn auch der Pakt EU-Japan enthält, wie international üblich, Schutzklauseln für Investoren. Angesichts der Tatsache, dass die Japaner viel gewichtigere Handelspartner Europas sind als die Kanadier, lässt sich eine Wiederholung der Auseinandersetzung wohl kaum vermeiden.