Debatte um höhere Strafen für Gewalt

ÖVP-Chef Sebastian Kurz.
ÖVP-Chef Sebastian Kurz.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Der Vorstoß von ÖVP-Chef Sebastian Kurz ist umstritten.

Wien. Höhere Strafen für Gewalttäter und da vor allem für Sexualdelikte hatte ÖVP-Chef Sebastian Kurz am Samstag gefordert und löste damit eine Debatte aus. Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) mahnte am Sonntag zur Besonnenheit. Auch im Wahlkampf müsse man sich einen derartigen Vorschlag in Ruhe ansehen. Sein Justizsprecher Hannes Jarolim zeigte sich offen für härtere Strafen und warf der ÖVP einen Sinneswandel vor: „Ohne anhaltenden Widerstand der ÖVP wäre schon viel mehr auf den Weg gebracht worden.“

Der grüne Klubchef Albert Steinhauser dagegen will das „sensible Thema“ nicht in den Wahlkampf ziehen. Eine Evaluierung der Strafrechtsreform sei aber sinnvoll. Die FPÖ versteht nicht, warum die ÖVP diese Vorschläge nicht schon längst umgesetzt hat. Entweder sei die Forderung jetzt nicht ernst gemeint, oder die ÖVP sei bisher in der falschen Koalition, sagte Justizsprecher Harald Stefan.

Details zu seiner Forderung nannte der ÖVP-Obmann noch nicht, er hat Justizminister Wolfgang Brandstetter beauftragt, ein Vorhabenspapier zur Umsetzung zu erstellen. Nach Ansicht von Kurz erscheinen die Mindeststrafen oftmals zu niedrig und die Höchststrafen nicht angemessen.

 

Kritik von Praktikern

Kritisch sieht die Forderungen der Bewährungshilfe-Verein „Neustart“. Höhere Strafen würden die Erwartung wecken, dass die Delikte zurückgehen, doch das sei erwiesenermaßen nicht der Fall, sagte Neustart-Sprecher Andreas Zembaty zur „Presse“. Laut kriminalsoziologischen Studien werde Abschreckung nicht durch höhere Strafen, sondern durch eine effiziente Arbeit der Exekutive und hohe Aufklärungsquoten erreicht. Gerade bei Gewalttaten im Affekt sei die Strafhöhe nicht abschreckend.

Auch aus Gerechtigkeitsgründen seien höhere Strafen nicht zielführend. Da müsse man den Bedürfnissen der Opfer mehr Aufmerksamkeit schenken. Diese hätten aber andere Sorgen, als „das Elend des Täters“ zu verstärken. (maf)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.08.2017)


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