Die Abschaffung ist nach Expertenansicht nur mehr eine Frage der Zeit.
Neuregelung. Obwohl Österreich und Luxemburg nach wie vor sämtliche Register ziehen, um das Bankgeheimnis – zumindest in einer abgeschwächten Form – zu retten, scheint dessen baldiges Ende für viele Beobachter besiegelt. Erst kürzlich äußerte sich der luxemburgische Finanzminister Luc Frieden gegenüber Medien, dass er mit einer Aufhebung in vier Jahren rechnet. Für ein EU-Mitglied sei es schwer, sich der Zinsbesteuerungsrichtlinie zu entziehen, die den automatischen Informationsaustausch vorsieht.
Dazu wollen Österreich und Luxemburg bekanntlich nur dann übergehen, wenn sich auch Nicht-EU-Länder wie die Schweiz, Liechtenstein, San Marino, Monaco und Andorra dazu bereit erklären. Unabhängig davon hat Österreich seine Rechtslage an die OECD-Standards angepasst und den Informationsaustausch auf behördliche Anfrage eingeführt. Damit wird das Bankgeheimnis eingeschränkt, aber noch nicht aufgegeben, wie es beim automatischen Informationsaustausch der Fall wäre.
Neue Anforderungen an die Banken
Laut Helmut Moritz, Steuerberater bei Leitner-Leitner, kann das Bankgeheimnis nur aufgrund einer entsprechenden Klausel in einem Doppelbesteuerungsabkommen durchbrochen werden. Eine solche sei etwa in das Abkommen mit der Schweiz aufgenommen worden. Dementsprechend würde es ab 2011 zwischen Wien und Bern einen Informationsaustausch geben. Ein Abkommen mit Deutschland wird derzeit noch verhandelt, weshalb noch nicht feststeht, ab wann es hier zu einer intensiveren Kooperation kommen wird. „Nichtsdestotrotz müssen sich die österreichischen Banken auf den Informationsaustausch vorbereiten. Wollen sie deutsche Kunden behalten, müssen sie eine Vermögensverwaltung anbieten, die auf die deutsche Steuergesetzgebung Rücksicht nimmt“, so Moritz.
Beim Salzburger Bankhaus Carl Spängler hat man bereits auf die Entwicklung reagiert und bietet ein Steuer-Reporting an, wie Vorstand Walter Zenz erklärt. Konkret werden mithilfe eines Steuerexperten Gewinne und Verluste so aufbereitet, dass die deutschen Kunden ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen können. Laut Moritz ist der Aufwand dafür nicht unerheblich. „Das ist nicht so sehr ein Problem des Datenvolumens als vielmehr eines der Aufbereitung, der Darstellung und des Know-how“, so der Experte.
„Steuersparen nicht im Vordergrund“
Unruhe unter seiner ausländischen Klientel ortet Zenz nicht. „Unsere Kunden nehmen die Schlagzeilen zwar sehr wohl wahr, sie sind aber nicht verunsichert“, so Zenz. Gestiegen sei jedoch der Beratungsbedarf. Das bestätigt auch Helmuth Hardt, Vorstand der Wiener Privatbank: Besonders wichtig sei es in dieser Situation, „sich auf die Qualität der Beratungsleistung zu konzentrieren“.
Dass Kunden bei einem verschärften Informationsaustausch in großem Stil aus Österreich abwandern könnten, erwartet er nicht. Im Gegensatz zu der Schweiz oder Liechtenstein seien die heimischen Privatbanken nur begrenzt im Offshore-Banking engagiert. Betroffen sei höchstens das eine oder andere regionale, grenznahe Institut. „Bei unseren Kunden steht nicht das Steuersparen im Vordergrund, sondern vielmehr Aspekte wie Sicherheit und Vertrauen“, gibt sich Hardt gelassen. Auch Zenz sieht bei seinen Kunden eher den Wunsch, ihr Vermögen über die Grenze weg zu streuen.
Tatsache ist, dass die Zinsrichtlinie Ende 2014 auslaufen wird. Was danach kommt, ist schwer abzuschätzen. „Die europaweite Harmonisierung wird voranschreiten – auch, was die Steuern betrifft“, meint Zenz. Die österreichischen Institute müssten sich überlegen, wie sie trotzdem für die Kunden einen Mehrwert erzielen können. Für erfolgversprechend hält er es, sich in Zukunft verstärkt über Zusatzleistungen zu definieren. (pb)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.12.2009)