Ende des Rauchverbots: Wien droht mit Klage

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Symbolbild.(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Das Ende des Rauchverbots empfindet die in Wien zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) als Kampfansage. Sie bereitet sich nun auf eine Klage vor.

Wien. Schwarz-Blau kippt das Rauchverbot in der Gastronomie. Ursprünglich ab Mai 2018 geplant, sollen Gäste künftig weiterhin in abgetrennten Räumen Zigaretten anzünden können – auch wenn der Nichtraucherschutz für Jugendliche verstärkt wird.

Folgenreicher als Ärzteproteste könnte der Widerstand von Wiens Umweltstadträtin, Ulli Sima (SPÖ), werden: „Wir werden versuchen, das rechtlich auszuhebeln“, erklärt sie der „Presse“, „im Sinn der Rechtssicherheit für Gastronomen, die sich seit drei Jahren auf Mai 2018 eingestellt haben. Vor allem im Sinn der Gesundheit von Gästen und Bediensteten darf das Rauchverbot von Schwarz-Blau nicht gekippt werden.“

Warum sich gerade die Wiener Umweltstadträtin einschaltet? „Ich bin mit dem Marktamt für den Vollzug des Gesetzes zuständig und mit der MA 22 (Umweltschutz, Anm.) für das Thema Feinstaub“, erklärt Sima.

Details zu einer Wiener Klage gegen das Ende des Rauchverbots in der Gastronomie stehen noch aus – es gibt naturgemäß noch keinen Gesetzestext dazu, sondern nur eine Absichtserklärung. Entsprechend wird in Wien abgewartet, wie der Gesetzestext aussieht. Und danach geprüft, wie dagegen rechtlich am besten vorgegangen werden kann. Damit muss das Ende des Rauchverbots zuerst offiziell per Gesetz in Kraft treten, bevor Gegenmaßnahmen möglich sind.

Könnte Wien als Bundesland und als Vollzugsorgan nicht ein schwarz-blaues Gesetz blockieren, mit dem das Ende des Rauchverbots festgeschrieben wird? „Blockieren kann man das Gesetz auf Landesebene nicht“, erklärt Sima. Wien könne auch nicht den Vollzug verweigern – man müsse sich daher andere rechtliche Schritte ansehen.

Ihren erbitterten Widerstand gegen die schwarz-blauen Pläne argumentiert die Wiener Stadträtin so: „Wir haben von dem Umwelthygieniker Manfred Neuberger eine alarmierende Studie bekommen.“ Im Nichtraucherbereich der gemischten Raucher-Nichtraucher-Lokale sei die Feinstaubbelastung 97 Prozent der Zeit höher als auf der Straße: „Jetzt bemühen wir uns seit vielen Jahren, die Feinstaubsituation im Freien gut hinzubekommen. Seit fünf Jahren halten wir dank der vielen Maßnahmen die Feinstaubwerte in Wien vorbildlich ein. Und jetzt kommt die FPÖ.“ Dieser wirft Sima „Doppelbödigkeit“ vor: „Die FPÖ hat uns in Wien immer wegen des Feinstaubs kritisiert. Nun will sie das generelle Rauchverbot aufheben, obwohl die Belastung in den Nichtraucherräumen der gemischten Lokale um ein x-Faches höher ist als auf der Straße.“

Warum sie eine räumliche Trennung zwischen Nichtraucher- und Raucherbereich ablehnt, kommentiert Sima so: „Die Türen stehen meist offen oder sind so undicht, dass der Zigarettenrauch ungehindert in den Nichtraucherraum strömt.“ Dieses Modell funktioniere nicht. Wobei Sima ihre Kritik mit Zahlen unterlegt: „In einem Nichtraucherlokal gibt es laut Messungen von Professor Neuberger eine Belastung von zehn Mikrogramm Feinstaub.“ In dem Nichtraucherteil eines gemischten Lokals sind es 68 Mikrogramm.“ Und in einem Raucherraum würden von 300 bis zu 3000 Mikrogramm an gesundheitsschädigenden Feinstaubpartikeln auftreten, die die Lungen der Menschen belasten.

Berlin und Wien

ÖVP und FPÖ wollen das „Berliner Modell“, wie betont wurde. Das sieht grundsätzlich ein Rauchverbot in Gaststätten vor, mit einigen Ausnahmen zum Beispiel bei extra ausgewiesenen, völlig vom Nichtraucherbereich abgetrennten und geschlossenen Nebenräumen in Gaststätten und in der „getränkegeprägten Kleingastronomie“. Personen unter 18 Jahren ist kein Zutritt gestattet, es darf keine vor Ort zubereiteten Speisen geben, die Gaststätte muss durch deutliche Hinweisschilder im Eingangsbereich als Rauchergaststätte gekennzeichnet und der Betrieb den Behörden entsprechend angezeigt sein.

In Österreich dürfen nach einer Übergangsfrist für Umbauarbeiten seit Juni 2010 Gastronomen den Tabakkonsum nur noch dann erlauben, wenn sie über abgetrennte Raucherzimmer verfügen oder die gesamte Verabreichungsfläche nicht größer als 50 Quadratmeter ist. 2015 einigte sich Rot-Schwarz dann auf ein komplettes Rauchverbot in der Gastronomie ab Mai 2018, das nun ausgehebelt werden soll.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.12.2017)

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