Die Regierung hat sich bei der Neubesetzung des Verfassungsgerichtshofs geeinigt. Vizepräsidentin Bierlein wird Nachfolgerin, Ex-Justizminister Brandstetter wird Verfassungsrichter.
Die erwartete Entscheidung ist gefallen: Die türkis-blaue Koalition hat über die Neubesetzung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) entschieden. Die drei vakanten Stellen - jene des Präsidenten und zwei Mitgliederposten - bekommen neue Gesichter. Wie die "Presse" berichtet hat, wird Brigitte Bierlein, die bisher als Vizepräsidentin interimistisch agiert hat, Präsidentin des Höchstgerichts werden. Das gab Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) am Mittwoch bekannt. Damit rückt sie als erste Frau an die Spitze des Gerichtshofs.
Außerdem, so Strache vor dem Ministerrat: Der ehemalige Justizminister Wolfgang Brandstetter (damals von der ÖVP nominiert) wird Verfassungsrichter. Nachfolger von Bierlein als Vizepräsident wird der Verfassungsrichter Christoph Grabenwarter. Er soll Bierlein 2020 nach ihrer Pensionierung auch als Präsident folgen.
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Bis Dienstagabend haben die Regierungsverhandlungen über die neuen Postenbesetzungen im Verfassungsgerichtshof angedauert. Ursprünglich war eine Verschiebung der Entscheidung um eine weitere Woche angekündigt worden. Nun wird das Regierungspaket für den VfGH doch vom Ministerrat beschlossen.
Zwei weitere freie Richterposten am Höchstgericht werden vom Parlament bestellt. Dafür halten Nationalrat und Bundesrat noch Hearings ab.
Neun der 14 Richter auf türkis-blauem Ticket
Mit den aktuellen Nachbesetzungen ist künftig die klare Mehrheit der 14 VfGH-Mitglieder eher dem konservativen bzw. rechten Flügel zuzurechnen. Sechs aktuelle und einen neues Mitglied (Brandstetter) hat nämlich die ÖVP nominiert, die FPÖ hat das Vorschlagsrecht für zwei Nachrücker.
In den nächsten zehn Jahren stehen nur noch drei Nachbesetzungen an: Bierlein muss Ende 2019 mit Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren in Pension gehen. Als ihr Nachfolger hat sich Grabenwarter - der jetzt zum Vizepräsidenten aufrückt - in Stellung gebracht. Wird er dann tatsächlich bestellt, kommt der aktuell mit 51 Jahren jüngste Verfassungsrichter zum Zug. Er könnte das Höchstgericht theoretisch 16 Jahre lang führen, bis 2036.
Ein SPÖ-Ticket wird Ende 2025 frei, wenn die aktuell zweitälteste Verfassungsrichterin, Claudia Kahr, in Pension geht. Wer dann zum Zug kommt hängt vom Ausgang der nächsten Nationalratswahl ab, die spätestens im Herbst 2022 zu schlagen ist. Kurz nach der turnusmäßig übernächsten Wahl, Ende 2027, muss eine jetzt von der ÖVP vorgeschlagener neuer Verfassungsrichter wieder ausscheiden: Brandstetter ist dann 70.
Zwei Jahre später, 2029, startet allerdings eine Verjüngungswelle: Zwischen 2029 bis 2032 sind sechs (der derzeit bekannten zwölf) VfGH-Mitglieder pensionsreif.
(APA/Red.)