Ein Erkenntnis des VfGH verbietet Exit Polls nicht.
Wien. Seit der Aufhebung der Hofburgwahl im Jahr 2016 ist man in Österreich bemüht, es mit den Wahlgesetzen genau zu nehmen. Doch zwei Vorkommnisse rund um die Kärntner Landtagswahl führten zur Frage: Ja, dürfen sie denn das?
Um 16 Uhr war am Sonntag Wahlschluss an den Kärntner Urnen, noch bis 17 Uhr konnten aber Wahlkarten abgegeben werden. Schon vor 17 Uhr verriet der TV-Sender Oe24 auf Exit Polls (also auf Wählerbefragungen) fußende Ergebnisse.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte im Erkenntnis zur Hofburgwahl erklärt, dass die Behörden nicht vor Wahlende Ergebnisse an Medien weitergeben dürfen. Wie ist das nun, wenn Medien trotzdem vorzeitig Infos verraten? „Der Private kann davon nicht umfasst sein“, sagt Verfassungsjurist Heinz Mayer über die vom VfGH aufgestellten Regeln für Behörden. Wenn Medien über nichtamtliche Quellen Informationen bekommen, dürften sie diese auch veröffentlichen.
Verbotenes Foto
Klargestellt wurde nach dem VfGH-Erkenntnis auch, dass sich Politiker nicht von Fotografen ins Wahllokal begleiten lassen dürfen. FPÖ-Kandidat Gernot Darmann ließ sich in Kärnten aber bei der Stimmabgabe fotografieren. Das sei zwar die „Verletzung einer Ordnungsvorschrift“, aber kein Grund für eine Wahlanfechtung, meint Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk. Wenn man den VfGH streng beim Wort nehme, wäre eine erfolgreiche Wahlanfechtung denkbar, wenn dieser Verstoß bei so vielen Leuten passiert, dass das Ergebnis beeinflusst werden könnte, analysiert Mayer.
Der einzelne Verstoß bei Darmanns Stimmabgabe bleibt aber ohne Folge. (aich)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.03.2018)