Peter Westenthaler muss mindestens vier Monate ins Gefängnis

Peter Westenthaler vor Beginn der Berufungsverhandlung.
Peter Westenthaler vor Beginn der Berufungsverhandlung.(c) APA (Herbert Pfarrhofer)
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Die Strafe wegen Betruges und der Beteiligung an der Untreue wurde zwar reduziert, dennoch muss der ehemalige FPÖ-Klubobmann und spätere BZÖ-Chef für acht Monate ins Gefängnis. Nach vier Monaten im Gefängnis kann er eine Fußfessel beantragen.

Der einstige FPÖ-Klubobmann und spätere BZÖ-Chef Peter Westenthaler ist seit Oktober des Vorjahres rechtskräftig verurteilt. Wegen schweren Betruges und Beteiligung an der Untreue. In erster Instanz war Westenthaler für diese zwei Punkte zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Zwei Drittel der Strafe wurden bedingt ausgesprochen. Sprich: auf Bewährung. Erst nach fünf Monaten Gefängnis (Hälfte des unbedingten zehnmonatigen Haftteils) hätte Westenthaler einen Antrag auf Wechsel in den elektronisch überwachten Hausarrest stellen dürfen.

Heute wurde das Straßmaß vom Oberlandesgericht neu festgelegt. Die Strafe wurde nun von 30 auf 24 Monate - acht Monate unbedingt, 16 Monate bedingt - reduziert. Eine Fußfessel kann nach Hälfte der unbedingten Strafe, also vier Monaten beantragt werden.

"Er ist durch die Hölle gegangen"

Zuvor hatten sich Peter Westenthalers Verteidiger Thomas Kralik und Ernst Schillhammer für einen deutlichen Strafnachlass stark gemacht. Sein Mandant sei in den vergangenen sieben Jahren "durch die Hölle gegangen", sagte Kralik.

Der Anwalt hob hervor, dass sich Westenthaler in beiden Anklagefakten nachweislich nicht selbst bereichert habe. Auch sei die Planung nicht von ihm ausgegangen. Von einer kriminellen Energie könne keine Rede sein. Die lange Verfahrensdauer und der Schuldspruch des Landesgerichts Wien vom Jänner 2017, nachdem es in einem ersten Rechtsgang noch einen Freispruch gegeben hatte, seien für Westenthaler schwer zu verkraften gewesen, stellte Kralik fest: "Er hat versucht, beruflich Fuß zu fassen. Das ist natürlich gescheitert. Mit jemandem, der so durch den Kakao gezogen worden ist, wollte niemand Geschäfte machen."

Kralik plädierte für einen elektronisch überwachten Hausarrest: "Wer, wenn nicht Peter Westenthaler sollte eine Fußfessel bekommen", fragte sich Kralik. Dieser habe sich schließlich "in den letzten 14 Jahren wohl verhalten".

Oberstaatsanwältin: Kein Platz für Milde

Oberstaatsanwältin Bettina Schreiber trat dem vehement entgegen. Im gegenständlichen Fall sei kein Platz für Milde, das Erstgericht habe den Strafrahmen von bis zu zehn Jahren "gerade zu einem Viertel ausgeschöpft", erklärte die Vertreterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. "Der besondere Unwert der Tat liegt darin, dass er seinen Einfluss auf die Politik, seinen Einfluss auf den Gesetzgeber, seinen Einfluss auf das österreichische Parlament geltend gemacht hat, um einen Gesetzesbeschluss zu erwirken, aber nie vor hatte, sich an dieses Gesetz zu halten. Er hat seinen politischen Einfluss, seine politischen Beziehungen missbraucht, um auf rechtswidrige Weise Gelder zu lukrieren", bemerkte Schreiber in Richtung Westenthaler.

Sie sprach sich auch explizit gegen einen Hausarrest anstelle einer Haft für den Ex-Politiker aus: "Es bedarf des Ausschlusses der Fußfessel, dass andere politische Einflusstreiber davon abgehalten werden, ihren politischen Einfluss zu missbrauchen." Westenthaler habe sich durch eine "Missachtung des demokratischen Prinzips" ausgezeichnet, gab Schreiber zu bedenken: "Das erfordert eine in den Augen der Öffentlichkeit wirksame Sanktion zum Schutz der demokratischen Institutionen."

"Meine wirtschaftliche Existenz ist vernichtet"

Peter Westenthaler selbst nutzte seinen Auftritt im Justizpalast, um eine bittere Bilanz des gegen ihn gerichteten justiziellen Vorgehens zu ziehen. Dieses habe "mein Berufsleben de facto zerstört". Er werde nie wieder ein politisches Amt oder eine Führungsposition in der Privatwirtschaft ausüben können, "nicht mal im mittleren Management". "Meine wirtschaftliche Existenz ist vernichtet. Das Ersparte ist weg, das man sich bis zum 50. Lebensjahr auf die Seite geräumt haben sollte", verriet Westenthaler. Das Verfahren habe ihn 250.000 Euro gekostet, "die ich nicht habe und wo ich nicht weiß, wie ich das bezahlen soll".

Dabei habe er der Bundesliga nur helfen wollen: "Mir war damals nicht bewusst, dass ich etwas Rechtswidriges mache." Drei Monate, nachdem er eine Immobilienfirma gegründet hatte, sei gegen ihn Anklage erhoben worden: "Man wird titelseitig an den Pranger gestellt. Eine brutale mediale Vorverurteilung." Er habe keinen einzigen Auftrag mehr erhalten, zwei Kunden hätten bestehende Aufträge storniert: "Ich habe 14 Monate ohne einen Cent an Einkommen erleben müssen." Aufgrund des gegen ihn geführten Strafverfahrens habe sich "Tag und Nacht ein nicht enden wollender Druck eingeschlichen".

Seine Schwester sei schließlich "ausgelöst durch das Verfahren" gestorben, meinte Westenthaler. Ein ungünstig verlaufener Verhandlungstag habe diese "leider zu viel aufgeregt. Sie hat einen Infarkt erlitten und ist in meinen Armen gestorben".

Erstinstanz-Urteil von Buwog-Richterin

Das Urteil der ersten Instanz wurde übrigens von der nunmehrigen Buwog-Richterin Marion Hohenecker gefällt. Also von jener Prozessleiterin, die als nächstes über Karl-Heinz Grasser und Co. richtet.

(APA/Red.)

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