Westenthaler muss binnen eines Monats "einrücken"

Peter Westenthaler
Peter WestenthalerAPA/HERBERT PFARRHOFER
  • Drucken

Der Ex-FPÖ-Generalsektretär und spätere BZÖ-Chef muss zumindest vier Monate im Gefängnis absitzen, ehe er um den elektronisch überwachten Hausarrest ansuchen kann.

Peter Westenthaler hat vom Wiener Landesgericht für Strafsachen die Aufforderung zum Strafantritt erhalten. Sein Verteidiger Thomas Kralik bestätigte am Samstag einen Bericht der Tageszeitung "Österreich". Der ehemalige FPÖ-Generalsektretär und spätere BZÖ-Obmann muss demnach binnen eines Monats in der Justizvollzugsanstalt Wien-Simmering "einrücken".

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hatte Mitte März entschieden, dass Westenthaler zumindest vier Monate im Gefängnis absitzen muss, ehe er um den elektronisch überwachten Hausarrest ansuchen kann. Der Ex-Politiker war in einem Verfahren um eine Förder-Million an die heimische Fußball-Bundesliga sowie eine 300.000 Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien an das BZÖ wegen schweren Betrugs und Untreue als Beteiligter zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt verurteilt worden.

Kralik hält "Ausschluss der Fußfessel für rechtswidrig"

Westenthalers Rechtsvertreter hat die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben, dass der 50-Jährige doch noch die Fußfessel bekommt und damit nicht vier Monate in einer Zelle verbringen muss. "Wir haben bei der Generalprokuratur eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes angeregt. Wir halten den Ausschluss der Fußfessel für rechtswidrig", teilte Kralik am Samstag mit.

Das Erstgericht hatte festgelegt, dass Westenthaler den elektronisch überwachten Hausarrest, der grundsätzlich für unbedingte Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Monaten infrage kommt, erst nach Verbüßung der Hälfte seines unbedingten Strafteils beantragen kann. Das OLG bestätigte das mit dem Hinweis auf generalpräventive Erwägungen. Westenthaler hätte seine "exponierte Führungsposition" als langjähriger Spitzenpolitiker benützt, um rechtswidrige Handlungen zu setzen, hieß es.

Sollte die Generalprokuratur bis Anfang Mai die Anregung Kraliks aufgreifen und beim Obersten Gerichtshof (OGH) eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes einbringen, wird der Anwalt für Westenthaler um einen Aufschub des Strafantritts ersuchen. Dieser könnte der Ex-Politiker bis zur Entscheidung des OGH auf freiem Fuß bleiben.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

WIEN URTEIL PROZESS: WESTENTHALER
Innenpolitik

Haftaufschub für Peter Westenthaler endet

Wann der Ex-BZÖ-Chef seine Haftstrafe antritt, wurde nicht bekanntgegeben.
PROZESS OBERSTER GERICHTSHOF GEGEN WESTENTHALER WEGEN SCHWEREN BETRUGS UND UNTREUE
Innenpolitik

Strafaufschub für Peter Westenthaler: Haft erst im August

Aus beruflichen Gründen bleibt der Ex-BZÖ-Chef bis Sommer in Freiheit.
Schwarzer Tag für Ex-FPÖ-Klubobmann Peter Westenthaler: Ein Drei-Richter-Senat schickte ihn für acht Monate hinter Gitter.
Österreich

Westenthaler: "Als hätte ich die Million raffgierig eingesteckt"

Durch eine dramatische Schlussrede versuchte der Ex-FPÖ/BZÖ-Politiker Peter Westenthaler (50), seine Strafe so gering wie möglich zu halten. Doch zwei Jahre Haft, zwei Drittel davon auf Bewährung, blieben ihm nicht erspart.
Peter Westenthaler vor Beginn der Berufungsverhandlung.
Innenpolitik

Peter Westenthaler muss mindestens vier Monate ins Gefängnis

Die Strafe wegen Betruges und der Beteiligung an der Untreue wurde zwar reduziert, dennoch muss der ehemalige FPÖ-Klubobmann und spätere BZÖ-Chef für acht Monate ins Gefängnis. Nach vier Monaten im Gefängnis kann er eine Fußfessel beantragen.
TELEKOM-PROZESS UM SPENDE AN BZOe: WESTENTHALER
Österreich

Muss Peter Westenthaler ins Gefängnis?

Heute Vormittag entscheidet das Oberlandesgericht Wien, ob der frühere FPÖ-/BZÖ-Politiker Peter Westenthaler (50) eine Haftstrafe in Sachen "Bundesliga-Affäre" und "Parteienfinanzierung" bekommt.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.