Strafaufschub für Peter Westenthaler: Haft erst im August

PROZESS OBERSTER GERICHTSHOF GEGEN WESTENTHALER WEGEN SCHWEREN BETRUGS UND UNTREUE
PROZESS OBERSTER GERICHTSHOF GEGEN WESTENTHALER WEGEN SCHWEREN BETRUGS UND UNTREUEAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Aus beruflichen Gründen bleibt der Ex-BZÖ-Chef bis Sommer in Freiheit.

Mitte März wurde der frühere FPÖ-/BZÖ-Politiker Peter Westenthaler (50) wegen schweren Betruges und Beteiligung an der Untreue zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Zwei Drittel wurden vom Straflandesgericht Wien bedingt (auf Bewährung) verhängt. Ein Drittel, also acht Monate, wurden unbedingt ausgesprochen. Zuletzt hatte Westenthaler die Aufforderung erhalten, die Haft spätestens Donnerstag anzutreten. Nun bekam er Strafaufschub bis 20. August.

Westenthaler hatte berufliche Gründe geltend gemacht. Schon im Prozess hatte er seine triste berufliche Situation beklagt: „Mein Berufsleben in der Politik ist zerstört. Auch in der Privatwirtschaft konnte ich nicht Fuß fassen.“ Zuletzt hatte Westenthaler vergeblich versucht, in der Immobilienbranche durchzustarten.

Kontakte als Ex-Politiker genutzt

Westenthaler wurde wegen missbräuchlicher Verwendung von einer Million Euro Fördergeld verurteilt. Das Geld war für den Fußballnachwuchs gedacht. Westenthaler – er war Fußball-Bundesliga-Vorstand – hat die Million (laut Urteil) zur Tilgung von Schulden der Liga verwendet. Außerdem hatte Westenthaler 2006 dafür gesorgt, dass die Österreichischen Lotterien 300.000 Euro via Scheinrechnung an die BZÖ-Agentur Orange überweisen. Bei einer Strafe bis zu einem Jahr Haft kann ein Antrag auf Verbüßung im Hausarrest (Fußfessel) gestellt werden. Einen solchen Antrag darf Westenthaler nach vier Monaten Gefängnis stellen. Dies hat das Gericht festgesetzt. Es hatte kritisiert, dass Westenthaler bei Begehung der Delikte „seine Kontakte als Expolitiker genutzt“ habe.

(m.s.)

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