Muss Peter Westenthaler ins Gefängnis?

TELEKOM-PROZESS UM SPENDE AN BZOe: WESTENTHALER
TELEKOM-PROZESS UM SPENDE AN BZOe: WESTENTHALERAPA/HERBERT NEUBAUER
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Heute Vormittag entscheidet das Oberlandesgericht Wien, ob der frühere FPÖ-/BZÖ-Politiker Peter Westenthaler (50) eine Haftstrafe in Sachen "Bundesliga-Affäre" und "Parteienfinanzierung" bekommt.

Lostag für Peter Westenthaler: Der einstige FPÖ-Klubobmann und spätere BZÖ-Chef ist seit Oktober des Vorjahres rechtskräftig verurteilt. Wegen schweren Betruges und Beteiligung an der Untreue. Welche Strafe er dafür bekommt, soll heute Vormittag im Wiener Justizpalast von einem Senat des Oberlandesgerichts Wien festgesetzt werden.

Die beiden in dem vom OGH bestätigten Schuldspruch aufscheinenden Punkte: Zum einen hat Westenthaler als seinerzeitiger Vorstand der österreichischen Fußballbundesliga gemeinsam mit einem zweiten Vorstand eine Million Euro Fördergeld für den österreichischen Fußballnachwuchs zweckwidrig verwendet. Das Geld wurde für die Schuldentilgung der Bundesliga aufgebracht. Es floss also nicht in Westenthalers Taschen.

Der Ex-Politiker, der als Sekretär des Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider (Haider starb 2008 bei einem Autounfall) bekannt geworden war, hat alle Vorwürfe stets heftig bestritten und früher auch den Vorwurf der Politjustiz in den Raum gestellt.

Der zweite Punkt des Schuldspruchs: Westenthaler veranlasste im Jahr 2006, damals war er BZÖ-Chef, dass die BZÖ-Werbefirma "Orange" eine Scheinrechnung an die Österreichischen Lotterien legt. Die Summe: 300.000 Euro. Das Geld sollte dem BZÖ zugute kommen.

Grasser-Richterin war am Werk

In erster Instanz ist der Ex-FPÖ-/BZÖ-Mann für diese zwei Punkte zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Zwei Drittel der Strafe wurden bedingt ausgesprochen. Sprich: auf Bewährung. Erst nach fünf Monaten Gefängnis (Hälfte des unbedingten zehnmonatigen Haftteils) hätte Westenthaler einen Antrag auf Wechsel in den elektronisch überwachten Hausarrest stellen dürfen. Dann hätte er, wäre es so gekommen, eine Fußfessel erhalten.

Hätte, wäre . . . - dazu kam es dann eben nicht, da ja das erstinstanzliche Urteil von Westenthaler bekämpft worden war. Dieses Urteil der ersten Instanz wurde übrigens von der nunmehrigen Buwog-Richterin Marion Hohenecker gefällt. Also von jener Prozessleiterin, die als nächstes über Karl-Heinz Grasser und Co. richtet.

Ob sich das Oberlandesgericht Wien bei der Festsetzung einer neuen Strafe an der Sanktion aus der ersten Instanz orientiert, wird man heute wissen. 

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