Der Kampfhunde-Führschein wurde fixiert, der Schäferhund (noch) nicht auf der Liste. Bei der Volksbefragung sprachen sich 90 Prozent der Teilnehmer für einen verpflichtenden Hundeführschein aus.
RUST. Kampfhunde werden ab Juli an die kurze Leine genommen. Das hat Umweltstadträtin Ulli Sima am Freitag bei der SP-Klubtagung in Rust angekündigt: „Mit vorläufig 90 Prozent haben sich die Wiener bei der Volksbefragung für einen verpflichtenden Hundeführschein für Kampfhunde ausgesprochen. Das sehen wir als Auftrag, das möglichst schnell umzusetzen.“ Die Details:
•Ablauf. Am 9. März werden im zuständigen Gemeinderatsausschuss die Weichen für das Gesetz gestellt, am 26. März wird es offiziell beschlossen. Damit kann die Regelung bereits mit 1. Juli in Kraft treten. Der Hundeführschein wird 25 Euro kosten.
•Prüfung: Der Besitzer (Mindestalter: 16 Jahre) darf nicht einschlägig vorbestraft sein und muss in Form eines theoretischen und praktischen Teils zeigen, dass er seinen Kampfhund in städtischen Alltagssituationen unter Kontrolle hat, beispielsweise bei einer Begegnung mit anderen Hunden und Joggern. Schafft der Hundehalter die Prüfung nicht beim spätestens dritten Versuch, darf er den Kampfhund nicht halten. Was danach mit dem Hund passiert, entscheidet der Amtstierarzt.
Die Prüfung, die die Mitarbeiter der MA 60 (Veterinäramt) durchführen, müssen alle Personen absolvieren, die mit einem Kampfhund unterwegs sind. In der Praxis betrifft das alle Familienmitglieder ab 16 Jahren.
•Betroffene Hunderassen. Als Kampfhunde gelten: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Español, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler und Dogo Argentino. Der Führschein gilt auch für Mischlinge. Die Liste enthält laut Sima Hunderassen, die sich durch hohe Bisskraft, Bisshäufigkeit und Beschwerden auszeichnen. Auffällig: Schäferhund, Dobermann und Dogge fehlen. Das seien Grenzfälle, die noch in die Liste aufgenommen werden könnten, so Sima.
•Übergangsfristen. Wer nach dem 1. Juli einen Kampfhund erwirbt, muss innerhalb von drei Monaten den Hundeführschein absolvieren– das Mindestalter des Hundes bei der Prüfung muss sechs Monate betragen. Für Wiener, die bereits einen Kampfhund besitzen, gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr.
• Kontrolle und Strafe. Schwerpunktaktionen werden von der Polizei und der MA60 durchgeführt. Wer mit Kampfhund, aber ohne Führschein angetroffen wird, dem drohen Verwaltungsstrafen von 100 bis maximal 14.000 Euro. Innerhalb von drei Monaten muss dann ein Hundeführschein nachgereicht werden. Falls ein Kampfhund ohne Führschein einen Menschen oder anderen Hund attackiert, wird er dem Besitzer sofort abgenommen. Hundebesitzer, die weniger als einen Monat in Wien leben, benötigen keinen Hundeführschein.
Auf einen Blick
■Kampfhunde. Nach dem „Ja“bei der Volksbefragung zu einem verpflichtenden Führschein für Kampfhunde wird die entsprechende Regelung nach dem Beschluss im Landtag am 26.März mit 1. Juli in Kraft treten.
Unter-16-Jährige und einschlägig Vorbestrafte werden die Prüfung allerdings nicht ablegen und daher auch künftig keinen Kampfhund mehr auf Wiens Straßen ausführen dürfen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.02.2010)