Kultusamt lehnt Öffnung von geschlossener Moschee ab

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Die Moschee am Antonsplatz in Wien-Favoriten bleibt weiter geschlossen. Das Kultusamt lehnte eine vom Vizepräsidenten der IGGÖ eingebrachte Meldung ab.

Die seit vergangenen Freitag geschlossene Moschee in Wien-Favoriten bleibt geschlossen. Wie die "Presse" aus dem Bundeskanzleramt erfuhr, sei zwar eine Meldung der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) eingegangen, die die Öffnung ermöglichen sollte, doch "die Meldung ist nicht rechtskonform und sie darf deshalb nicht wieder eröffnet werden", so eine Sprecherin von Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP).

Der Betrieb war ja mit der Begründung untersagt worden, dass die Moschee "illegal" unterhalten wurde, weil die formale Gründung einer Moscheegemeinde noch ausstand. Genau diesen Formalakt hat am Dienstagabend nun Abdi Tasdögen, Vizepräsident der IGGÖ, vollzogen, indem er die Meldung mit seiner Unterschrift an das Kultusamt weiterleitete. Doch, so heißt es aus dem Bundeskanzleramt, eine solche Meldung müsse vom Präsidenten der IGGÖ selbst unterzeichnet sein, also von Ibrahim Olgun.

Einreichung vom April nicht weitergeleitet

Tatsächlich hat die Nizam-i Alem-Moschee in Wien-Favoriten eine solche Meldung bereits im April eingereicht, doch wurde sie nie an das Kultusamt weitergeleitet - was an sich schon gereicht hätte, um ihr den korrekten Status zu verleihen. Doch kam es nicht zu dieser Meldung. Wie Tasdögen im Gespräch mit der "Presse" meint, habe Olgun die Einreichung deshalb nicht gemacht, weil er vom Kultusamt dazu angehalten worden sei, noch zuzuwarten. Das, so Tasdögen, habe der Präsident bei einer Sitzung des Obersten Rats, quasi der Regierung der IGGÖ, am Samstag erklärt. Die Moschee wird der rechtsextremen Büyük Birlik Partisi (BBP) zugerechnet, einer Abspaltung der extrem nationalistischen Grauen Wölfe.

Die Regierung hat vergangene Woche nach der Prüfung von islamischen Vereinen und Moscheen erste Konsequenzen verkündet. Das Kultusamt hat per Bescheid die Schließung von sieben Moscheen angeordnet.

(Red.)

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