EU hat nichts gegen Namen an Klingeln und Postkästen

APA/HERBERT NEUBAUER
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Die EU-Datenschutzverordnung verbietet Namensschilder an Postkästen nicht. Anderslautende Behauptungen seien "einfach falsch", sagt ein Kommissionssprecher.

Die EU-Kommission hat Medienberichte dementiert, wonach die EU-Datenschutzverordnung Namensschilder an Klingeln und Postkästen verbietet. Ein Sprecher der EU-Behörde erklärte am Donnerstag in Brüssel, die EU-Verordnung reguliere diesen Bereich nicht. Sie erfordere auch nicht, dass Namen von Klingeln und Postkästen entfernt würden. Anderslautende Behauptungen seien "einfach falsch".

Zuständig für die Auslegung der Datenschutzverordnung seien die nationalen Datenschutzbehörden. In Wien war die Debatte durch die Beschwerde eines Gemeindebaumieters über seinen Namen an der Gegensprechanlage entstanden. Die städtische Gemeindebauverwaltung kündigte daraufhin an, bis Jahresende alle Namensschilder auf den Klingelbrettern von 220.000 Wohnungen durch anonymisierte Top-Nummern zu ersetzen. 

Und auch jetzt will Wiener Wohnen"trotz Entwarnung der EU-Kommission den Austausch der Namensschilder fortsetzen. "Es stimmt, es ist nicht explizit verboten, aber wir brauchen trotzdem die Zustimmung der Mieter, dass wir die Daten verarbeiten dürfen, und die haben wir nicht", begründete ein Sprecher das Vorgehen am Donnerstag.

Arge Daten: Verbot in Österreich schon seit 1980

Laut ARGE Daten, der österreichischen Gesellschaft für Datenschutz, ist die angekündigte Anonymisierung auch die "einzige rechtskonforme Vorgangsweise". Das Verbot der Kenntlichmachung bestehe allerdings schon länger als Österreichs EU-Mitgliedschaft. "Die Verpflichtung zur Anonymität gilt seit 1980, seit Mai 2018 sind jedoch die Sanktionsmöglichkeiten verschärft", hieß es.

ARGE Daten rät Betroffenen zu einer Unterlassungs- und Schadenersatzklage beim Zivilgericht. Denn mit dem Anbringen des Namens in einem öffentlichen Bereich ohne ausreichende Zustimmung erfolge eine Datenschutzverletzung. Allein aus diesem Titel gebühre ein immaterieller Schadenersatzanspruch, "der zwar für Türschilder noch nicht ausjudiziert ist, bei vergleichbaren Fällen aber etwa 1000 Euro pro Betroffenen betragen hat."

Die Pflicht der Geheimhaltung betrifft nach der Überzeugung österreichische Datenschützer dabei auch private Vermieter und Genossenschaften.

(APA)


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