Rauchverbot: 16-Jährige gegen die Republik

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Durfte die Koalition das Tabakverbot in Lokalen kippen? Über diese Frage wurde am Verfassungsgerichtshof debattiert. Im Mittelpunkt standen die gesundheitlichen Folgen und mögliche Ungleichheiten in der Gastronomie.

Wien. Lokale müssten rauchfrei sein, meinte Rechtsanwalt Gerald Otto am Mittwoch vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH). Den Kellnern zuliebe, aber auch den Gästen im Nichtraucherbereich, zu denen laut Studien die Schadstoffe aus dem Raucherbereich hinübergelangen. „Eine ungefährliche Dosis existiert nicht“, erklärte der Anwalt im Rahmen der öffentlichen Verhandlung. Darin ging es um die Frage, ob die türkis-blaue Koalition das Rauchverbot in Lokalen kurz vor dem eigentlichen Inkrafttreten am 1. Mai 2018 kippen durfte.

Das Gesundheitsministerium verteidigte die Maßnahme. „Ein absoluter Schutz der Bevölkerung entspricht nicht der Lebensrealität“, sagte Franz Pietsch, Leiter jener Abteilung, die im Ministerium für Rechtsangelegenheiten und die Ombudsstelle für Nichtraucherschutz zuständig ist. Es gehe um die unternehmerische Freiheit, meinte der Beamte, der die Ansicht seiner Ministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) zu verteidigen hatte.

Mit der Politik aufnehmen will es vor dem VfGH eine 16-jährige Jugendliche, die dem Rauch nicht länger ausgesetzt sein möchte. Auch ihr Vater und zwei Gastronomen werden von Anwalt Otto im Kampf für rauchfreie Lokale vertreten.

Und dann gibt es noch das Match der rot-grünen Wiener Stadtregierung gegen die türkis-blaue Bundesregierung. Die Stadt Wien möchte rauchfreie Lokale, der Bund die geltenden Regeln beibehalten. Laut diesen gibt es Ausnahmen vom Rauchverbot. So dürfen größere Lokale einen Raucherraum einrichten und kleine Lokale es sogar überall im Raum qualmen lassen.

Im Festzelt striktere Regel als im Lokal

Diese Ausnahmen sind aber in Wahrheit eher die Regel, wie auch Zahlen der Wiener Landesregierung (vertreten durch Anwalt Michael Hecht, Rechtsanwaltsanwärter Josef Peer und Dietmar Klose vom Amt der Wiener Landesregierung) vor dem VfGH zeigten. Und am Land sei es noch schwieriger, ein Nichtraucherlokal zu finden. Argumentiert wurde von den Anwälten der Rauchgegner aber auch mit Ungleichheiten. So würden Hotels und Gasthäuser bei Raucherräumen unterschiedlich behandelt werden. Dazu kommt, dass seit heuer in Festzelten nicht mehr geraucht werden darf, obwohl diese luftdurchlässiger sind als Lokale, in denen aber geraucht werden darf. Dies könnte eine Gleichheitswidrigkeit darstellen.

Eine solche konnte Gerhard Hesse, Chef des Verfassungsdienstes im Justizministerium und als solcher Vertreter der Bundesregierung, nicht erkennen. Er interpretiert das Gesetz anders als die Gegenseite, so gebe es gar keine großen Unterschiede zwischen Hotels und Lokalen. Und im Übrigen habe der VfGH in der Vergangenheit dem Gesetzgeber erlaubt, über das Rauchen in Gaststätten politisch zu entscheiden.

Breiten Raum nahm die Befragung des medizinischen Experten ein. Die Richter hatten Manfred Neuberger, Leiter der Abteilung für Allgemeine Präventivmedizin am Institut für Umwelthygiene der Medizinischen Universität Wien, geladen. „Chronisches Passivrauchen führt zu Krankheiten“, erklärte Neuberger. Und wann könne man vom chronischen Passivrauchen sprechen, fragte VfGH-Präsidentin Brigitte Bierlein. Bei Risikogruppen reiche eine halbe Stunde Rauch, damit sie gefährdet seien, sagte der Mediziner. Bei anderen würden sich die Probleme über die Zeit aufbauen. Nach acht Jahren Tätigkeit als Kellner im Raucherbereich verdopple sich etwa das Lungenkrebsrisiko. Im weiteren Berufsverlauf könne sich das Risiko sogar noch verzehnfachen.

Schadstoffe auch im Nichtraucherteil

Auch in den Nichtraucherbereich würden die gefährlichen Stoffe zu den Gästen gelangen, bekräftigte Neuberger mit Blick auf seine Studien. Und zwar selbst in Lokalen, die sich gesetzeskonform verhalten und zwischendurch die Tür zu den Rauchern schließen, bevor wieder der Kellner durchgeht.

Gebe es nicht noch gefährlichere Stoffe, denen Personen am Arbeitsplatz ausgesetzt sein können, wollte der (heuer auf Wunsch der FPÖ an den VfGH entsandte) Richter Andreas Hauer wissen. Früher sei das so gewesen, berichtete Neuberger. Inzwischen seien derart gefährliche Stoffe aber verbannt worden. Geblieben sei der Zigarettenrauch.

Die Anwälte der Nichtraucherschützer meinten dazu, dass sich etwa ein Bergminenarbeiter oder ein Tischler zwangsweise Feinstaub aussetzen müssten. „Wo gehobelt wird, fallen Späne“, sagte Anwalt Otto zum Beispiel Tischler. Aber ein Kellner könne ja auch dann arbeiten, wenn niemand rauche.

Das Erkenntnis der Verfassungsrichter wird erst in den nächsten Wochen ergehen.

AUF EINEN BLICK

Die Verfassungsrichter müssen entscheiden, ob die Aufhebung des Rauchverbots in Lokalen rechtmäßig war. Mit drei Jahren Vorlaufzeit hätte das Rauchverbot am 1. Mai 2018 in Kraft treten sollen, wurde aber kurz zuvor von der türkis-blauen Koalition gekippt. Im Rahmen einer Verhandlung versuchte der Verfassungsgerichtshof am Mittwoch zu klären, ob nicht doch ein absolutes Rauchverbot in Lokalen gelten muss. Eine Jugendliche, ihr Vater, zwei Gastronomen und die Wiener Landesregierung wollen dies erreichen. Vertreter der Bundesregierung verteidigten die Regelung, laut der in der Gastronomie geraucht werden darf.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.12.2018)

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