1. Der Europäische Rat bestätigt noch einmal seine Schlussfolgerungen vom 25. November 2018, in denen er das Austrittsabkommen und die Politische Erklärung gebilligt hat. Die Union steht zu diesem Abkommen und beabsichtigt, seine Ratifizierung durchzuführen. Nachverhandlungen sind nicht mehr möglich.
2. Der Europäische Rat bekräftigt, dass er in Zukunft eine möglichst enge Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich aufbauen möchte. Er steht bereit, sofort nach der Unterzeichnung des Austrittsabkommens mit den Vorbereitungen zu beginnen, damit sichergestellt ist, dass möglichst bald nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Verhandlungen aufgenommen werden können.
3. Der Europäische Rat betont, dass die Backstop-Lösung als Versicherung dafür gedacht ist, dass auf der Insel Irland eine harte Grenze vermieden wird und dass die Integrität des Binnenmarkts sichergestellt wird. Die Union ist fest entschlossen, zügig an einer nachfolgenden Übereinkunft zu arbeiten, mit der bis zum 31. Dezember 2020 alternative Regelungen festgeschrieben werden, sodass ein Rückgriff auf die Backstop-Lösung nicht erforderlich sein wird.
4. Der Europäische Rat betont ferner, dass die Backstop-Lösung, falls doch auf sie zurückgegriffen werden müsste, nur vorübergehend geltend würde – und zwar so lang, bis sie durch eine nachfolgende Übereinkunft ersetzt wird, die sicherstellt, dass eine harte Grenze vermieden wird. In diesem Fall würde sich die Union nach Kräften – wobei sie dasselbe vom Vereinigten Königreich erwartet – darum bemühen, rasch eine nachfolgende Übereinkunft auszuhandeln und zu schließen, die die Backstop-Lösung ersetzen würde, sodass die Backstop-Lösung nur so lang wie unbedingt erforderlich gelten würde.
5. Der Europäische Rat ruft dazu auf, die Vorsorge im Hinblick auf die Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs auf allen Ebenen zu intensivieren und dabei alle möglichen Ergebnisse in Betracht zu ziehen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.12.2018)