EU-Wahl könnte Innenministerium eine lange Nacht bescheren

Symbolbild: Kind im Wahllokal
Symbolbild: Kind im Wahllokal(c) Clemens Fabry, Presse
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Bisher veröffentlichte die Bundeswahlbehörde die Ergebnisse der Gemeinden, Bezirke und Bundesländer ab dem österreichischen Wahlschluss um 17 Uhr. 2019 könnte sich das ändern.

Möglicherweise bis tief in die Nacht müssen die Österreicher am 26. Mai warten, um den Ausgang der EU-Wahl zu erfahren. Es könnte sein, dass das Innenministerium kein einziges Ergebnis vor dem EU-weiten Wahlschluss veröffentlicht. Der war 2014 um 23 Uhr. Grund für die Überlegung, die österreichische Praxis zu ändern, ist die Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl 2016.

Die Praxis war bisher, dass die Bundeswahlbehörde die Teilergebnisse - also jene der Gemeinden, Bezirke und Bundesländer - ab dem österreichischen Wahlschluss um 17 Uhr veröffentlichte, sobald sie ausgezählt waren. Nur mit dem "amtlichen Endergebnis" wartete man auf den EU-weiten Wahlschluss. Der war früher um 22 Uhr, 2014 hielt Italien aber seine Wahllokale bis 23 Uhr offen.

Kein Ergebnis vor Schließung des letzten Wahllokals

Nach der Bundespräsidentenstichwahl im Mai stellte der - von der FPÖ angerufene - Verfassungsgerichtshof allerdings fest, dass es gegen den Grundsatz der Freiheit der Wahl verstößt, wenn die Behörde Teilergebnisse vor Wahlschluss an ausgewählte Empfänger weitergibt. Seither bekamen auch Medien und Meinungsforscher bei heimischen Wahlen in Österreich kein offizielles Teilergebnis mehr ehe das letzte Wahllokal geschlossen hatte.

Ob dies sinngemäß auch auf die EU-Wahl - also die Öffnungszeit von Wahllokalen in anderen EU-Staaten - angewendet werden muss, entscheidet die Bundeswahlbehörde rund sechs Wochen vor der Wahl, teilte deren Leiter Robert Stein mit.

(APA)

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