Urnengang: So funktioniert die AK-Wahl

3,7 Millionen Menschen sind wahlberechtigt – nur ein Bruchteil geht wählen.

Wien. Die Arbeiterkammern werden von den Bundesländern selbstverwaltet – die Vertretung wird alle fünf Jahre gewählt, die Wahltermine sind aber nicht gleichzeitig. Dieses Mal starten die Wahlen im Westen. In Vorarlberg, Tirol und Salzburg können die Stimmen in den Betrieben oder per Briefwahl zwischen dem 28. Jänner und dem 7. Februar abgegeben werden. Die Arbeiterkammern von Tirol und Vorarlberg sind derzeit ÖVP-geführt. In allen anderen Ländern dominiert die Fraktion der Sozialdemokratischen Gewerkschafter FSG.

Als Nächstes wählt die AK Kärnten (4.–13. März), danach folgt Oberösterreich (19. März bis 1. April). Im Burgenland, in Niederösterreich und Wien wird dann wieder gleichzeitig gewählt – nämlich von 20. März bis 3. April. Als Letztes wählt die Steiermark (28. März bis 10. April).
Mit dem Vorliegen aller endgültigen Länderkammer-Ergebnisse liegt auch die künftige Zusammensetzung der Hauptversammlung der Bundeskammer vor, die von den Länderkammern beschickt wird.

Niedrige Wahlbeteiligung

Zur Wahl zugelassen sind rund 3,7 Millionen Arbeitnehmer – ob sie österreichische Staatsbürger sind oder nicht, spielt keine Rolle. Die Statistik zeigt, dass das Interesse an den Arbeiterkammerwahlen über die Jahrzehnte kontinuierlich gesunken ist. 2014 schritten bloß 40 Prozent zur Urne. Die Fraktion der Sozialdemokratischen Gewerkschafter holte 57,16 Prozent der Stimmen, die Christgewerkschafter landeten mit 21,03 Prozent auf Platz zwei. Die Freiheitlichen Arbeitnehmer holten 9,68 Prozent. Die Grünen bekamen sechs Prozent.

Es gibt dieses Mal aber mehr Wahlberechtigte als 2014. Das heißt, um den Prozentsatz der Wahlbeteiligung zu erhöhen, müssen auch deutlich mehr Menschen mobilisiert werden. Renate Anderl, die Präsidentin der Wiener und der Bundeskammer in Personalunion ist, erhofft sich dieses Mal eine Beteiligung in Richtung 50 Prozent. (ath)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.01.2019)

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