Amtsleiter erstochen: Mordverdächtiger nach Drohungen verlegt

Kerzen und Blumen nach der Bluttat bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn
Kerzen und Blumen nach der Bluttat bei der Bezirkshauptmannschaft DornbirnAPA/STIPLOVSEK DIETMAR
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Der türkische Asylwerber, der in Dornbirn den Sozialamtsleiter erstochen haben soll, wurde nach Innsbruck verlegt. Er saß zwar in Einzelhaft, wurde aber bedroht und war selbst aggressiv.

Der 34-jährige Mann, der den Sozialamtsleiter der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn erstochen haben soll, ist von Feldkirch in die Justizanstalt Innsbruck überstellt worden. Die Verlegung des Untersuchungshäftlings erfolgte bereits am Donnerstagnachmittag aus Sicherheitsgründen, bestätigte der Verfahrenshelfer Daniel Wolff Vorarlberger Medienberichte.

Der türkische Asylwerber habe sich in der Justizanstalt Feldkirch zwar in Einzelhaft befunden, Mitinsassen hätten aber verbale Drohungen gegen ihn ausgesprochen, und auch der 34-Jährige selbst habe sich aggressiv verhalten, sagte Wolff. Es habe eine "negative Stimmung" in der Haftanstalt geherrscht.

Als extrem gefährlich eingestuft

Der in Vorarlberg aufgewachsene Vorbestrafte sei offenbar als extrem gefährlich eingestuft worden, berichtete Wolff der "Neuen Vorarlberger Tageszeitung". Das sei die Einschätzung der Richter des Oberlandesgerichts Innsbruck, die vergangene Woche die Haftbeschwerde des Asylwerbers gegen seine Inhaftierung negativ beschieden haben, wie auch jene der Leitung der Feldkircher Justizanstalt.

Der Antrag auf Überstellung wurde von der Feldkircher Gefängnisleitung eingebracht und vom Justizministerium genehmigt. Die Verlegung sei schließlich aufgrund des Personalmangels im Feldkircher Gefängnis erfolgt, so Wolff. In Innsbruck wird Wolff bei Besprechungen mit dem 34-Jährigen von einem Tiroler Verfahrenshelfer vertreten.

Psychiatrisches Gutachten

Zum psychischen Gesundheitszustand des Beschuldigten sei mittlerweile ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben worden, informierte der Rechtsanwalt. Die öffentliche Anklägerin Konstanze Manhart wolle überprüfen, ob ein Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gestellt werden muss.

Der Dornbirner Fall hat auch für eine Diskussion um die mögliche Einführung einer Sicherungshaft geführt, mehr dazu in Erst die Haft, dann der Richter [premium].

(APA)

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