"Einer Pflicht zur Ausreise muss auch eine tatsächliche Ausreise folgen“, sagt Innenminister Seehofer.
Nach einer emotionalen Debatte voller Zwischenrufe und persönlicher Angriffe hat der deutsche Bundestag am Freitag ein Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht beschlossen.
Dabei geht es darum, dass es abgelehnten Asylbewerbern erschwert werden soll, sich einer angeordneten Abschiebung zu entziehen. Für das Vorhaben stimmten 372 Abgeordnete. 159 Abgeordnete lehnten den Entwurf ab. 111 Parlamentarier enthielten sich. Innenminister Horst Seehofer betonte: "Einer Pflicht zur Ausreise muss auch eine tatsächliche Ausreise folgen."
„Geordnete-Rückkehr-Gesetz“
Das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" sieht auch den neuen Status einer "Duldung für Personen mit ungeklärter Identität" vor. Ihn soll erhalten, wer seine Abschiebung durch Täuschung der Behörden zu verhindern versucht. Beschlossen wurde ebenfalls das Gesetz zum Datenaustausch für aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecke. Schließlich billigten die Abgeordnete auch das Gesetz, mit dem die Regelung Wohnsitzauflagen für anerkannte Asylbewerber entfristet wird. Dadurch sollen Ghettobildungen verhindert werden.
Die Gesetze sind Teil eines Pakets zur Migration, zu dem auch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz gehört. Über dieses wollen die Abgeordneten ebenfalls noch am Freitag abstimmen.
Linke und Grüne warfen den an der Regierung beteiligten Sozialdemokraten (SPD) vor, sie hätten sich aus Machtkalkül und gegen die eigene Überzeugung für den Gesetzentwurf entschieden. Dieser senkt die Hürden für ein Abschiebegewahrsam und erlaubt eine Unterbringung von Abschiebehäftlingen in normalen Gefängnissen. Die Grünen-Abgeordnete Filiz Polat sprach von einem "schwarzen Tag für die Demokratie".
Der Koalition aus Christdemokraten und SPD geht es mit dem Gesetz im Kern darum, die Befugnisse von Polizei und Ausländerbehörden in Deutschland so auszuweiten, dass weniger Abschiebungen scheitern. Unter anderem soll es Sanktionen für abgelehnte Asylbewerber geben, die eine falsche Identität angeben oder die Beschaffung von Reisedokumenten hintertreiben.
(APA)