Airbnb or not to be: Was Online-Vermieter dürfen

Die Stadt Wien will verhindern, dass Vermietungen über Onlineplattformen unkontrolliert um sich greifen. Vor allem im innerstädtischen Bereich sind sie stark gefragt.
Die Stadt Wien will verhindern, dass Vermietungen über Onlineplattformen unkontrolliert um sich greifen. Vor allem im innerstädtischen Bereich sind sie stark gefragt.Clemens Fabry / Die Presse
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Digitalsteuer, Ortstaxen oder Wiener Bauordnung: Onlineplattformen kommen an die Kandare. Und was dürfen Vermieter?

Wien. Das Onlinegeschäft den Regeln der analogen Welt anzunähern zählt zu den Vorhaben, für die ÖVP und FPÖ noch vor der Wahl ihre Koalition vorübergehend wiederbeleben wollen. Mit einer Digitalsteuer soll neben anderen Onlinegiganten auch die Vermietungsplattform Airbnb erfasst und mit Umsätzen in Österreich steuerpflichtig gemacht werden. Ab 2020 sollen Sharing-Plattformen zudem verpflichtet werden, Umsätze ihrer Kunden dem Fiskus zu melden. Das sind, nach der Meldepflicht für Zwecke der Wiener Ortstaxe und der Bauordnung der Stadt, weitere Maßnahmen, um Airbnb & Co an die Kandare zu nehmen. Aus diesem Anlass ein Überblick, was zu beachten ist, wenn man über Onlineplattformen Raum vermietet.

1. Wer darf aus privatrechtlicher Sicht Immobilien kurzzeitig vermieten?


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