Lungenfacharzt und Gewerkschaftsgründer Gernot Rainer, dessen Vertrag im Otto-Wagner-Spital nicht verlängert wurde, bekam nun vor dem Obersten Gerichtshof Recht. Die Nichtverlängerung seines Vertrages war unzulässig.
Der Wiener Lungenfacharzt und Gewerkschaftsgründer Gernot Rainer, dessen befristeter Vertrag im Otto-Wagner-Spital 2016 nicht verlängert wurde und der den Krankenanstaltenverbund (KAV) daraufhin auf Wiedereinstellung klagte, hat am Dienstag vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) einen letztinstanzlichen Sieg errungen.
Sämtliche – für ihn negativ ausgefallenen – Urteile der vorangegangen Instanzen wurden vom OGH abgeändert, demnach besteht sein Dienstverhältnis beim KAV über den 30. April 2016 hinaus und ist bis heute aufrecht.