Papamonat, Karenz: Was sich für Eltern ändert

Väter haben künftig mehr Anspruch auf Familienzeit – und auf Kündigungsschutz.
Väter haben künftig mehr Anspruch auf Familienzeit – und auf Kündigungsschutz.Getty Images/fStop
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Das freie Spiel der Kräfte im Nationalrat brachte auch einige Neuerungen im Arbeitsrecht. Eltern, aber auch ehrenamtliche Helfer sollten es künftig da und dort leichter haben.

Wien. Dass Firmen, wenn sie die Wahl haben, im Zweifel lieber Männer als Frauen einstellen, soll es immer noch geben. Der Hauptgrund: Frauen gehen in Mutterschutz und Karenz – samt Kündigungsschutz, der auch schon während der Schwangerschaft gilt. Seit auch Väter Elternkarenz oder Elternteilzeit in Anspruch nehmen können, hinkt diese Argumentation allerdings ein bisschen. Und künftig werden sich die Relationen noch stärker verschieben: Durch die ab 1. September geltende Neuregelung des Papamonats bekommen Väter mehr Anspruch auf Familienzeit – und damit verbunden auch einen längeren Kündigungsschutz.

Bislang konnte der Papamonat meist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers in Anspruch genommen werden, ein Recht darauf gab es nur im öffentlichen Dienst oder aufgrund von Sonderregeln in einzelnen Kollektivverträgen. Künftig gilt das nicht mehr: Väter, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben und den Papamonat nützen wollen, dürfen das auch. Voraussetzung ist nur, dass man es dem Arbeitgeber rechtzeitig meldet. Und zwar (nach Ablauf einer Übergangsfrist bis 1. Dezember 2019) spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin.

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