Kein Budget: Notfallpläne für Bezirksgerichte

Die Personaleinsparungen der letzten Jahre machen sich an Bezirksgerichten stark bemerkbar.
Die Personaleinsparungen der letzten Jahre machen sich an Bezirksgerichten stark bemerkbar. (c) Clemens Fabry
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Personalnot verzögert Gerichtsentscheidungen.

Wien. Die Personaleinsparungen der letzten Jahre machen sich an Bezirksgerichten stark bemerkbar. Weil nicht genug Kanzleipersonal vorhanden ist, mussten einige ihren Betrieb schon einschränken. Als „strategische Leitlinie“, welche Tätigkeiten dringlich sind und welche warten können, gibt es nun einen „Notfallplan“, bestätigte Andrea Michalec (BG Horn) einen Bericht der „Kleinen Zeitung“.

Das heißt: Bei personellem Notstand wird den Gerichts-Vorstehern empfohlen, Prioritäten zu setzen. Verfahren, deren Einstellung oder Verzögerung besonders unangenehm wären (Gewaltschutz, Obsorge, Unterhalt für Kinder) sollen so lang wie möglich durchgeführt werden. Dafür wird Personal aus weniger dringlichen Bereichen umgeschichtet, etwa von Verlassenschafts- oder Verkehrsunfallsachen, Besitzstörungsklagen und Exekutionsanträgen der Republik. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.07.2019)

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