Zwei Pädagoginnen sollen Kleinkinder "weggesperrt" haben. Kleine Buben, die als Zeugen von der Staatsanwaltschaft befragt wurden, haben dies bestätigt.
In einem Wiener Kindergarten, wo Kleinkinder strafweise "weggesperrt" worden sein sollen - die „Presse“ berichtete exklusiv - sind am Mittwochnachmittag zwei Betroffene von der Staatsanwaltschaft als Zeugen vernommen worden. "Die Buben haben ganz klar ausgesagt", meinte Anwalt Nikolaus Rast im Anschluss. Sie hätten die Vorwürfe bestätigt.
Wie Rast darlegte - er vertritt in dieser Causa insgesamt vier Kinder - hätten die Buben geschildert, wie Kinder im Vorschulalter - einige konnten noch gar nicht sprechen -, von zwei Kindergärtnerinnen in den Waschraum geschickt wurden. Danach sei die Türe zugemacht worden, die Kinder hätten erst auf Geheiß der Pädagoginnen wieder den Raum verlassen dürfen.
Die betroffenen Pädagoginnen, gegen die nun unter anderem wegen Quälens von Unmündigen ermittelt wird, wurden mittlerweile entlassen. Für Rast steht fest, "dass das keine bösartigen Tanten waren". Die Frauen wären "überfordert" gewesen: "Es ist einfach unverantwortlich, wenn die allein für 20 Kinder zuständig sind."
Seelischer Schaden bei Opfer
Einer der Buben soll in seiner kontradiktorischen Befragung eine weitere Person ins Spiel gebracht haben, so dass die Ermittlungen möglicherweise auf drei Beschuldigte ausgeweitet werden. Laut Rast steht abgesehen davon inzwischen sogar der Verdacht der schweren Körperverletzung mit Dauerfolgen im Raum. Ein Kind habe einem psychiatrischen Gutachten zufolge an den Vorgängen seelisch derart Schaden genommen, "dass eine mehrjährige Therapie erforderlich ist", wie der Anwalt feststellte.
Kontradiktorische Befragung
Bestimmten Opfern, etwa von Sexualdelikten oder wie in diesem Fall besonders kleine Kinder, wird bei Ermittlungen ein besonderer Schutz gewährt:
Um den mutmaßlichen Tätern nicht mehr begegnen zu müssen, haben sie Anspruch auf eine "kontradiktorische Vernehmung“. Es bedeutet, dass sie im Vorverfahren gesondert befragt werden. Die Aussagen werden auf Video festgehalten und bei der Hauptverhandlung vorgeführt. Die Betroffenen müssen so nicht mehr persönlich vor Gericht erscheinen.
(APA/red.)