Karfreitag: Prozess zu Ende

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Der auslösende Fall wird vor Gericht nicht weiter verfolgt.

Wien. Der Prozess, der die Karfreitag-Debatte in Österreich ins Rollen gebracht hat, ist zu einem jähen Ende gekommen. Ein ehemaliger Mitarbeiter einer Detektei hatte mit Unterstützung der Arbeiterkammer auf einen Feiertagszuschlag geklagt. Hintergrund ist die mittlerweile aufgehobene Regelung im Arbeitsruhegesetz, wonach der Karfreitag nur für die Angehörigen der evangelischen Kirchen AB und HB, der altkatholischen Kirche und der evangelisch-methodistischen Kirche ein gesetzlicher Feiertag war.

Der Kläger wollte für seine Arbeit am Karfreitag ebenfalls einen Zuschlag. Der EuGH gab ihm recht, der OGH schickte das Verfahren an die erste Instanz zurück, um zu klären, ob der Kläger sein Anliegen im Vorhinein beim Arbeitgeber deponiert hatte. Arbeitnehmer und Arbeitgeber ließen die Sache nun aber einvernehmlich auf sich beruhen. Die Höhe des Feiertagentgelts belief sich auf 69 Euro. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.08.2019)

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