Die Causa Ibiza zeigt Schwächen des Strafrechts auf. Um dubiosen Absprachen von Politikern vorzubeugen, braucht es eine Nachschärfung.
Wer die Republik vertritt, soll sie nicht schädigen. Darum ist das Strafrecht bei der Korruption auch strikt. Ein Amtsträger wird bereits dann bestraft, wenn er sich für sein Handeln einen Vorteil auch nur versprechen lässt.
Doch nun zeigt sich bei der Aufarbeitung der Causa Ibiza die Schwäche des Gesetzes. Bestraft werden könne wegen dieses Delikts nämlich nur, wer das Amt schon hat, während er den Deal verhandelt. Das sagt sinngemäß die Staatsanwaltschaft zum Fall von Heinz-Christian Strache. Und sie betont: „Es wäre Sache des Gesetzgebers diese – allfällige planwidrige – Lücke zu schließen.“
Das klingt fast wie ein Hilferuf der Ermittler. Und es ist einer, den man ernst nehmen sollte. Denn sonst sind dubiosen Absprachen Tür und Tor geöffnet. Selbst, wer weiß, dass er am nächsten Tag als Minister angelobt wird, könnte nach jetziger Rechtslage noch am Vorabend möglichen Geldgebern das Blaue vom Himmel versprechen. Dabei wäre es ein Leichtes, das Gesetz so zu formulieren, dass auch dubiose Versprechungen in Hinblick auf ein künftiges Amt von der Strafbarkeit umfasst wären.
Unabhängig davon, wie die Causa Ibiza nun endgültig ausgeht (es wird noch wegen Untreue ermittelt), muss man das Gesetz also für die Zukunft nachschärfen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.08.2019)