Wien

Messerattacke auf Arzt: Patient nicht zurechnungsfähig

Die Zufahrt zum SMZ Süd in Wien-Favoriten
Die Zufahrt zum SMZ Süd in Wien-Favoriten(c) APA/HERBERT-PFARRHOFER
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Der 33-Jährige, der einen Arzt im Wiener Sozialmedizinischen Zentrum Süd lebensgefährlich verletzt hat, kann einem Gutachten zufolge nicht wegen versuchten Mordes verantwortlich gemacht werden.

Jener 33-jährige Mann, der am 10. Juli 2019 als Patient einen Arzt in der Herzambulanz des Wiener Sozialmedizinischen Zentrums (SMZ) Süd niedergestochen und lebensgefährlich verletzt hat, war im Tatzeitraum nicht zurechnungsfähig. Daher kann er nicht wegen versuchten Mordes verantwortlich gemacht werden. Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Thomas Vecsey, in der Nacht auf Donnerstag mitteilte, stellte ein psychiatrischer Sachverständiger fest, dass bei dem Messerstecher ein Schuldausschließungsgrund vorliegt.

Dem Gutachten zufolge handelte er unter dem Einfluss einer paranoiden Wahnerkrankung, als er in der voll besetzten Ambulanz einem 64-jährigen Oberarzt ein Messer in den Bauch rammte. Der Messerangriff spielte sich vor zahlreichen geschockten Augenzeugen im Wartebereich ab, die zum Tatzeitpunkt stark frequentiert war.

Schlecht behandelt gefühlt

Der 33-Jährige war seit längerem im SMZ Süd wegen einer Herzerkrankung in Behandlung, die er als besonders bedrohlich empfand. Er dürfte sich einerseits von den Ärzten schlecht behandelt gefühlt und andererseits aus Sorge um seine Gesundheit in ein krankhaftes Wahngebilde hineingesteigert haben.

Die Staatsanwaltschaft habe beim Landesgericht gemäß § 21 Absatz 1 StGB einen Antrag auf Unterbringung des 33-Jährigen in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingebracht, gab Behördensprecher Vecsey bekannt. Ob diesem stattgegeben wird, muss ein Schwurgericht entscheiden. Verhandlungstermin gibt es noch keinen.

Dem Oberarzt hatte eine Notoperation das Leben gerettet. Der 64-Jährige war kurz vor der Pensionierung gestanden, als er von dem Patienten attackiert wurde.

(APA)

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