Alkoholisiert, zu schnell, bei Rot: Taxischein weg

Dem Taxifahrer wurde der Lenkerausweis wegen Vertrauensunwürdigkeit für vier Jahre entzogen.
Dem Taxifahrer wurde der Lenkerausweis wegen Vertrauensunwürdigkeit für vier Jahre entzogen.(c) REUTERS (Leonhard Foeger)
  • Drucken

Lenkerausweis wegen Vertrauensunwürdigkeit für vier Jahre entzogen.

Wien. Das war dann doch zu viel des Schlechten: Ein Taxifahrer in Wien sollte zu einer Polizeikontrolle stehen bleiben, fuhr jedoch weiter; dabei überschritt er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, fuhr über eine rote Ampel, und er war bei alldem auch noch alkoholisiert. Die Ernüchterung folgte erst mit einem Bescheid der Landespolizeidirektion Wien: Der Fahrer sollte seinen Taxilenkerausweis für vier Jahre abgeben.

Wie der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nun bestätigt, war diese Sanktion nicht übertrieben. Nach der Betriebsordnung für den nicht linienmäßigen Personenverkehr (BO 1994) ist der Taxilenkerausweis nämlich unter anderem dann zu entziehen, wenn die Vertrauenswürdigkeit des Taxilenkers nicht mehr vorliegt. Dazu ist nach der Rechtsprechung des VwGH das Gesamtverhalten des Betroffenen zu würdigen – und eine Prognose zu erstellen, wann mit einer Wiederkehr der Vertrauenswürdigkeit zu rechnen ist.

Einschlägig polizeibekannt

In diesem Fall war der Revisionswerber schon zuvor mehrmals polizeilich aufgefallen; fünf Mal war ihm der Schein bereits vorübergehend entzogen worden, für Zeiträume zwischen sechs und 24 Monaten. Doch all diese Entzüge haben zu keiner nachhaltigen Besserung des Verhaltens des Taxifahrers geführt.

Angesichts dieser Vorgeschichte und der massiven Verstöße gegen die Verkehrssicherheit bei der jüngsten Anlasstat war die von der Polizei festgesetzte und vom Landesverwaltungsgericht bestätigte Entziehung für die Dauer von vier Jahren nicht zu beanstanden, entschied der VwGH (Ra 2019/03/0079). (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.11.2019)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.