Gastronomie

Gewalt ab vier Uhr früh: Disco muss früher schließen

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Themenbild(c) REUTERS (Paulo Whitaker)
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Mehrere Vorfälle am frühen Morgen rechtfertigen es, dass ein Bürgermeister einem Lokal eine frühere Sperrstunde vorschreibt.

Wien. In den frühen Morgenstunden war es in einer niederösterreichischen Disco regelmäßig rundgegangen. Es wurden sogar strafbare Handlungen gesetzt. Aber ist das Grund genug, um dem Lokal eine frühere Sperrstunde vorzuschreiben?

Zu dieser Maßnahme hatte der Bürgermeister gegriffen, um der Probleme in der Gemeinde Herr zu werden. Demnach sollte die Diskothek ihre Pforten um vier Uhr morgens schließen und nicht vor neun Uhr wieder aufsperren. Die Betreiberin des Lokals war damit nicht einverstanden und schlug den Rechtsweg ein. Der Gemeindevorstand bestätigte die Entscheidung ebenso wie das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich.

Begründet wurde das mit dem Geschehenen. So war es in und vor der Diskothek zu neun Körperverletzungen gekommen, zu einer Übertretung des Waffengesetzes, zu Diebstählen und einem Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz. Alle Vorfälle ereigneten sich innerhalb von 16 Monaten und jeweils nach vier Uhr früh. Außerdem waren noch gebrannte Getränke an minderjährige Personen ausgeschenkt worden.

Das Landesverwaltungsgericht betonte, dass es für die Verhängung der früheren Sperrstunde nicht entscheidend sei, ob die Lokalbetreiberin ein Verschulden treffe. Wirtschaftliche Folgen müssten ebenfalls außer Betracht bleiben. Entscheidend seien die sicherheitspolizeilichen Bedenken.

Auch der Verwaltungsgerichtshof (Ra 2019/04/0078) bekräftigte, dass durch diese Maßnahme nicht unverhältnismäßig in das Recht der Lokalbetreiberin eingegriffen werde. Somit ist um vier Uhr Sperrstunde. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.11.2019)

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